Eschweiler

Es heißt, er sei der beste Freund des Menschen. Hunde sind treue Begleiter. Darum steht der Hund als Haustier ganz hoch im Kurs. Rund sieben Millionen Hunde werden in Deutschland gehalten, davon rund 4.400 Hunde alleine in Eschweiler. Es ist allgemein bekannt, dass man als Halter eines oder mehrerer Hunde Hundesteuer zu zahlen hat. Die meisten Hundehalter kommen dieser Pflicht - wenn auch teils ungern - nach. Aber leider gibt es immer wieder Hundehalter, die dies vergessen. Das kann jedoch teuer werden. Die Nichtanmeldung oder auch die verspätete Anmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wer seinen Hund bisher - versehentlich - noch nicht steuerlich angemeldet hat, kann dies bis zum 15.10.2018 bei der Stadtverwaltung nachholen. Wer seinen Hund jetzt bis zum Ablauf diese Kulanzfrist noch anmeldet, muss nicht mit einer Sanktion in Form eines Bußgeldes rechnen.
Warum überhaupt Hundesteuer?
Steuern dienen dazu, die Ausgaben der öffentlichen Hand, d.h. von Bund, Ländern und Gemeinden, zu finanzieren. Die Hundesteuer ist dabei eine Steuer, die ausschließlich und unmittelbar von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Die Einnahmen aus der Hundesteuer müssen nicht für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden, sondern stehen, als sogenannte „Allgemeine Deckungsmittel“, für vielfältige Aufgaben, so u.a. für die Jugend-, Kultur- und Sportförderung aber auch zur Finanzierung des Aachener Tierheimes, zur Verfügung. Jeder steuerpflichtige Hundehalter trägt deshalb mit der gezahlten Hundesteuer zum Gemeinwohl bei und unterstützt indirekt auch das Tierheim Aachen.
Darüber hinaus ist die Hundesteuer auch eine spezielle Ordnungssteuer, mit der die Kommune Einfluss auf die Anzahl der in ihrem Gemeindegebiet gehaltenen Hunde nehmen kann.
Wann muss ich meinen Hund zur Hundesteuer anmelden?
Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden.

Wie hoch ist die Hundesteuer?
Wird ein Hund gehalten, so beträgt die Hundesteuer 86,00 € jährlich.
Werden zwei Hunde gehalten, so beträgt die Hundesteuer 105,00 € jährlich je Hund.
Werden drei oder mehr Hunde gehalten, so beträgt die Hundesteuer 123,00 € jährlich je Hund.
Handelt es sich jedoch um einen gefährlichen Hund wird die Hundesteuer mit einem erhöhten Steuersatz berechnet – der sogenannten Kampfhundesteuer.
Wird ein gefährlicher Hund gehalten, so beträgt die Hundesteuer 614,00 € jährlich.
Werden zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten, so beträgt die Hundesteuer 767,00 € jährlich je Hund.
Gefährliche Hunde sind Hunde, die sich durch ihr Verhalten, Angriffe auf Menschen oder Tiere als besonders gefährlich erwiesen haben oder wenn die Gefährlichkeit durch einen Amtstierarzt festgestellt wurde. Als gefährliche Hunde gelten insbesondere Hunde der Rasse Pittbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Auch Hunde der Rassen American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletana, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit andren Hunden, soweit keine Erlaubnis nach § 4 i.V.m. § 10 Landeshundegesetz nachgewiesen wurde gelten als gefährliche Hunde.

Gibt es Befreiungen oder Ermäßigungen für die Hundesteuer?
Wird ein Hund ausschließlich zum Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser oder sonst hilfloser Personen gehalten, so wird eine Befreiung von der Hundesteuer ausgesprochen. Dies gilt jedoch nur für einen Hund.
Wird ein Hund aus dem Tierheim Aachen übernommen, so ist der Hund für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit.
Eine Ermäßigung um die Hälfte des Steuersatzes wird unter gewissen Umständen für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungszwecken gehalten werden gewährt. Auch für Hundehalter, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten, wird auf Antrag die Ermäßigung der Hundesteuer gewährt.

Muss ich noch etwas beachten?
Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 cm oder einem Gewicht von mehr als 20 kg müssen neben der steuerlichen Anmeldung auch beim Ordnungsamt angemeldet werden. Dafür wird ein Sachkundenachweis benötigt. Entweder legt der Halter eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes, eines anerkannten Sachverständigen oder von Tierärzten vor, die von der Tierärztekammer benannt sind. Nähere Informationen können Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter Tel. 02403-71254 geben.
Für Fragen zur Hundesteuer stehen Ihnen die Kollegen der Abteilung Steuern und Abgaben unter Tel. 02403-71402 oder 02403-71331 zu Verfügung.