Würselen

Würselen (psw). Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 geboren wurden, am 1. August 2018 (§ 35 Abs. 1 SchulG NRW). Das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen hat die Eltern dieser Schulneulinge per Post informiert und das Anmeldeverfahren in die Wege geleitet. Wer ein solches Schreiben nicht erhalten hat und zu dem Personenkreis gehört, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02405/67-260 beim Schulverwaltungsamt zu melden.

Die Anmeldungen der Schulneulinge zu einer Grundschule müssen bis zum 6. Oktober 2017 beim Schulverwaltungsamt eingegangen sein. Die Anmeldegespräche werden anschließend von den Grundschulen organisiert sowie die schulärztlichen Untersuchungen vom Gesundheitsamt; hierüber werden alle Eltern wieder per Post informiert.
Aufnahmeentscheidungen werden durch die Grundschulen nach Erlasslage erst im Mai 2018 getroffen. Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Schulen sind im Internet zu finden unter www.wuerselen.de | Bildung und Soziales.