Würselen

Würselen (psw). Aufgrund einiger aktueller Nachfragen zum Thema Betteln im Stadtgebiet weist die Stadt Würselen auf die Rechtslage hin. Diese und andere Verhaltensregeln sind in der so genannten „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Würselen vom 25.07.2011“ geregelt. Hier finden sich neben allgemeinen Verhaltenspflichten beispielsweise Vorschriften über wildes Plakatieren, über Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit sowie Regeln für Tierhalter. In der Satzung heißt es in Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 9: „Es ist insbesondere untersagt, mit Kindern sowie in aggressiver Verhaltensweise gegenüber der angesprochenen Person (Versperren des Weges, Festhalten oder sonstiges einschüchterndes Verhalten, auch durch Worte) zu betteln.“ Das bedeutet, dass das Betteln unter Einbeziehung von Kindern generell verboten ist, darüber hinaus aber insbesondere aggressives Betteln verboten ist.

Bei Menschen, die beispielsweise auf dem Gehweg sitzend offensichtlich betteln, ohne die vorbeilaufenden Fußgänger vehement anzusprechen oder am Weitergehen zu hindern, kann sicher nicht von einer aggressiven Verhaltensweise im Sinne der Vorschrift gesprochen werden und somit ist das Betteln in solchen Fällen nicht grundsätzlich verboten. Anders gestaltet sich die Rechtslage natürlich auf privatem Grund. Hier hat der Eigentümer das Sagen und kann das Betteln selbstverständlich untersagen bzw. bettelnden Menschen den Zutritt zu seinem Grundstück, seinem Ladenlokal usw. untersagen. Bürger, die sich durch Betteln bedroht fühlen und entsprechend aggressives Verhalten zur Anzeige bringen wollen, können sich an den Fachdienst Ordnung, Rathaus Morlaixplatz, Telefon 02405/67-369, wenden. Weitere Informationen zu diesem und anderen ordnungsrechtlichen Themen stehen im Bürgerportal zur Verfügung unter https://buergerportal.wuerselen.de.