Alles rund um Aachen

Das Verfahren zur Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Aachen ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Aachen gab der Stadt in der Auseinandersetzung mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) am Dienstagmittag (26. April) Recht; das DRK muss seine Container nun entfernen.  Die Stadt hatte sich im Rahmen eines vorangegangenen Eilverfahrens bereit erklärt, gegen die Aufstellung von Containern durch das DRK bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht einzuschreiten. Das Verwaltungsgericht billigte nicht nur das grundsätzliche Verfahren, einen einzigen Antragsteller zum Erhalt einer Sondernutzungsgenehmigung für alle hundert Altkleidercontainer-Standorte im Stadtgebiet per Losentscheid auszuwählen, sondern hatte auch keine Einwände gegen die praktische Durchführung. Die Stadt habe beim Auswahlverfahren lediglich zu prüfen, so der vorsitzende Richter, ob die Bewerber in der Lage seien, die 100 Standorte regelmäßig zu leeren und die Sauberkeit zu gewährleisten.

Das neue Verfahren zur Aufstellung von Altkleidercontainern, das vom Rat der Stadt Aachen im September verabschiedet wurde, war auch deshalb notwendig geworden, weil die bisherige Praxis, lediglich karitativen Einrichtungen eine Sondernutzungsgenehmigung zu erteilen, einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr standhält. Außerdem sollte die Sauberkeit an den 100 Standorten verbessert und für ein einheitliches Aussehen gesorgt werden. Daraufhin wurde im Oktober ein Antragsverfahren gestartet, bei dem die Deutsche Textilrecycling-Werke (DTRW) per Losentscheid ausgewählt wurden. Das Deutsche Rote Kreuz kam nicht zum Zug, gegen einen entsprechenden  Ablehnungsbescheid hatte das DRK  beim Verwaltungsgericht Aachen Klage eingereicht. Die Klage wurde heute abgewiesen, eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht jedoch ausdrücklich zugelassen.