Alles rund um Aachen

Die Übergangszeit für Bewohner und Handwerksbetriebe in der Umweltzone geht Ende April zu Ende. Vom 1. Mai an müssen auch die Fahrzeuge von Bewohnern und Handwerksbetrieben mit einer grünen Plakette in der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein. Kraftfahrzeuge ohne grüne Plakette dürfen in der Umweltzone grundsätzlich nicht fahren oder am Straßenrand abgestellt werden. Es sei denn, die Verkehrsbehörde der Stadt Aachen hat eine offizielle Ausnahmegenehmigung erteilt.

Die Bewohner innerhalb der Umweltzone konnten bislang für ihr Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung bis Ende April erhalten. Grundsätzlich reichte auch der im Fahrzeug liegende Bewohnerparkausweis als Nachweis aus. Ebenso hatten Handwerksbetriebe mit Betriebssitz in der Umweltzone auf Antrag eine bis zum 30. April befristete Ausnahmegenehmigung erhalten.
Die Stadt ruft alle Bewohner und Handwerker auf, sich schnellstmöglich um eine grüne Plakette zu kümmern, sofern sie eine solche erhalten können, oder aber eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Die Voraussetzungen hierfür finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Aachen. Wer das nicht tut und vom 1. Mai an ertappt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 35 Euro, im schlechtesten Fall sogar von 80 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,50 Euro rechnen.
Die grünen Plaketten gibt es beim Straßenverkehrsamt sowie bei TÜV, DEKRA, GTÜ und vielen zugelassenen Autowerkstätten.

Weitere Informationen: www.aachen.de/umweltzone