Alles rund um Aachen

Er existiert bereits seit 2009: der „Zukunftsfonds für Kinder und Jugendliche“ bei der Stadt Aachen, verwaltet vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule. Ziel des Fonds ist es, Kindern, Jugendlichen und Familien in unterschiedlichen Notlagen möglichst schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung zu gewähren. Nun sind einige der Richtlinien und Verfahrensdetails angepasst worden.

Berücksichtigt werden:
•    Die Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.
•    Ausgaben für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen, alleinerziehenden Müttern (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).
•    Ausgaben für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
•    Für Einzelanträge, zum Beispiel Klassenfahrten, werden Mittel vorgehalten, ebenso für Einzel- beziehungsweise Gruppenanträge für Musikinstrumente. Ausgenommen ist dabei der Musikunterricht im Rahmen des schulischen Unterrichts oder dem Offenem Ganztag.
•    Innovative Projekte – zum Beispiel generationsübergreifende, Projekte gegenseitiger Hilfe, zur Förderung der Vielfalt – werden einmalig und nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen auszuschließen sind, gefördert.
•    Anträge über eine Bezuschussungssumme von 2.000 Euro werden einmal jährlich in der letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Das Verfahren
Für die Bewirtschaftung gelten folgende Grundsätze:
•    Die Hilfe aus dem Zukunftsfonds erfolgt immer nachrangig, bestehende gesetzliche Möglichkeiten sind vorab auszuschöpfen. In der Regel sollte durch die Hilfesuchenden ein Eigenanteil im Rahmen ihrer Möglichkeiten erbracht werden.
•    Voraussetzung für die Beantragung beziehungsweise den Abruf der Mittel ist die Bestätigung durch Vertreter von der betreuenden Institution, also Schulleitungen, KiTa-Leitungen, Leistungserbringer der Jugendhilfe etc..
•    Die Hilfe soll mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand für alle Beteiligten (Hilfesuchende, betreuende Institution, Verwaltung) verbunden sein. Die Einschätzung der Bedürftigkeit, die Festlegung eines angemessenen Eigenanteils sowie die adäquate Verwendung der gewährten Mittel werden in die Verantwortung der betreuenden Institution gestellt und sind dort zu dokumentieren.

Anträge bitte richten an:
Zur Unterstützung von Klassenfahrten
Birgit Meys
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Mozartstraße 2-10, Zi. 014
Tel.: 0241 432-45612
Fax: 0241 432-45996
birgit.meys@mail.aachen.de

Weitere Anträge, Informationen oder Fragen
Birgit Huppertz
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Mozartstraße 2-10, Zi. 151
Tel.: 0241 432 45305
Fax: 0241 432 45993
birgit.huppertz@mail.aachen.de