Alles rund um Aachen

Im Eilverfahren zwischen dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Stadt Aachen in der Frage um die Aufstellung von Altkleidercontainern hat das Verwaltungsgericht Aachen den Beteiligten eine Interimslösung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorgeschlagen. Das DRK hat sich verpflichtet, mindestens 15 Containerstandorte bis 19. Februar zu räumen, so dass nur noch maximal 45 DRK-Container im Stadtgebiet verbleiben. Die Stadt hat sich bereit erklärt, gegen die verbleibenden 45 Standorte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, die kurzfristig in der zweiten Aprilhälfte terminiert wird, nicht einzuschreiten. Weiterhin hat sich das DRK verpflichtet, den Austausch alter Container gegen neue zu stoppen. Die Deutsche Textilrecycling-Werke (DTRW), der Inhaber der seit 1. Januar geltenden Sondernutzungserlaubnis, war dem Verfahren beigeladen und trägt den Vorschlag des Gerichts mit.

Die neue Regelung, die vom Rat der Stadt Aachen im September verabschiedet wurde, sieht vor, dass an 100 Standorten im öffentlichen Straßenraum im gesamten Stadtgebiet Altkleider-Container durch einen einzigen Bewerber aufzustellen sind. Voraussetzung für eine Bewerbung war, dass die Container regelmäßig geleert werden und für Sauberkeit gesorgt wird. Auf Anforderung muss das Unternehmen innerhalb von 24 Stunden eine Säuberung vornehmen. Die Container sollen ein einheitliches Aussehen erhalten. Im Bewerbungsverfahren war die DTRW als Gewinner hervorgegangen. Die Entscheidung fiel durch das Los.