Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen fördert auch in den kommenden Jahren die freien Träger der Jugendhilfe durch Zuschüsse zu ihren Angeboten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Darunter fallen beispielsweise außerörtliche Zeltlager, örtliche Kinderferienspiele, Studien- und Gedenkstättenfahrten oder Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter. Das Amt weist dabei auf die neuverfassten „Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ hin, die am 01. Januar 2016 in Kraft getreten sind. Sie gelten für den Bereich der Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath, für die das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung als Jugendhilfeträger zuständig ist. Die Richtlinien sind Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplanes. Im Kern wurden Änderungen zu Förderkriterien vorgenommen. So wurde beispielsweise der Abschluss einer Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung als zusätzliche Fördervoraussetzung aufgenommen.

Bei den Schulungen zum Erhalt einer Jugendleitercard beispielsweise werden ab sofort auch Schulungselemente zur Inklusion und zum Kindesschutz anerkannt. Das Teilnahmealter für Schulungen ist von bisher mindestens 15 auf 14 Jahre gesenkt worden. Bei allen regulären Freizeitmaßnahmen wird der doppelte Zuschuss für Teilnehmer gezahlt, die mindestens einen Grad der Behinderung von 50 Prozent nachweisen können. Zusätzliche Betreuungskräfte für diese Personen sind ebenfalls förderfähig. In Form einer handlichen Broschüre sind alle Förderbereiche aufgeführt.

Die Richtlinien sowie alle zur Zuschussbeantragung erforderlichen Vordrucke sind auf der Seite des Jugendamtes unter www.staedteregion-aachen.de/jugendamt im Bereich „Jugendarbeit“ abrufbar. Weitere Infos gibt es bei Claudia Vaaßen vom Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung (Tel.: 0241/5198-2556, E-Mail: claudia.vaaßen@staedteregion-aachen.de).