Alles rund um Aachen

Die Umweltzone wird zum 1. Februar in Aachen eingeführt. Inzwischen häufen sich die Anfragen, welche Ausnahmen es gibt und ob oder wie diese von einzelnen Fahrzeughaltern genutzt werden können. Der Fachbereich Presse und Marketing der Stadt Aachen informiert darüber, dass nur die Straßenverkehrsbehörde der Stadt im Verwaltungsgebäude  Lagerhausstraße 20, Zimmer 410, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Die Straßenverkehrsbehörde ist so zu erreichen: Telefon 0241/432-6863 oder aber per Mail: umweltzone@mail.aachen.de. Sie kann auf die zum Teil sehr speziellen Fragen ausführlich antworten.

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen vom Verkehrsverbot für die Umweltzone in Aachen. Befreiungen können Privatpersonen, Gewerbetreibende und Halter von Bussen und Wohnmobilen beantragen. Überdies existieren sogenannte „allgemeine Befreiungen“, „Befreiungen von Amts wegen“ und auch Ausnahmeregelungen für Bewohner und ansässiges Gewerbe. Was möglich ist, kann und darf nur die Verkehrsbehörde abschließend beurteilen.  

Wer dagegen Informationen über Ausnahmen beim Straßenverkehrsamt der Städteregion im Gewerbegebiet am Aachener Autobahnkreuz oder auch der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen in der Reumontstraße 1 erhalten möchte, wird an die Straßenverkehrsbehörde oder auf die Internetseite der Stadt Aachen    (www.aachen.de/umweltzone) verwiesen.  

Beim Straßenverkehrsamt der Städteregion gibt es grüne Plaketten. Sie können dort persönlich abholt oder auch online bestellt werden: www.stva-ac.de (Stichworte: Feinstaubplakette - Berechnung und Bestellung).

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen kümmert sich grundsätzlich um das Thema Luftreinhaltung. Die Umweltzone ist eine von insgesamt 37 Maßnahmen des neuen Luftreinhalteplans der Stadt Aachen, der seit August 2015 gilt.   

Weitere Informationen im Internet: www.aachen.de/umweltzone