Polizeibericht

POL-AC: Gemeinsame Presseerklärung der Aachener Polizei und der Staatsanwaltschaft Aachen

Aachen (ots) - Der zwischenzeitlich 19- jährige Algerier, der in der vergangenen Woche in Aachen für Schlagzeilen gesorgt hatte, sitzt seit gestern in Untersuchungshaft. Zuletzt war er am Mittwochnachmittag (20.1.) innerhalb kurzer Zeit zwei Mal aufgefallen. Zuerst hatte er in der Heinrichsallee eine Unterschlagung begangen, indem er einem anderen dessen Feuerzeug nicht zurück gab.

Gegen 16 Uhr fiel er dann in einem Geschäft in der Peterstraße auf, weil er mit einer gestohlenen Getränkedose an dem Kassierer vorbei ging. Darauf angesprochen leerte er die Dose noch im Geschäft, spuckte den Kassierer mit der Flüssigkeit an und versuchte vergeblich ihn zu treten. Anschließend entfernte er sich in Richtung einer nahegelegenen Spielhalle, wo er einen augenscheinlichen Bekannten traf. Ein Zeuge verfolgte den Tat-verdächtigen dorthin und ihm wurde von dem bislang nicht ermittelten Bekannten des Tatverdächtigen ein zusammengeklapptes Messer entgegen gehalten. Der Zeuge entfernte sich dann. Die hinzu gerufenen Polizeibeamten nahmen den 19- Jährigen vorläufig fest. Die Kriminalpolizei leitete sofort die weiteren Ermittlungen zu den neuerlichen Straftaten (Unterschlagung, räuberischer Diebstahl, Beleidigung) ein.

Der 19-Jährige gab auch nach den Taten vom vorletzten Wochenende in der Pontstraße immer wieder Anlass zu polizeilichem Einschreiten. Bei den vom Tatverdächtigen begangenen Straftaten handelte es sich überwiegend um solche aus dem Bereich der Kleinkriminalität, die jede für sich zunächst nicht dazu geeignet ist, jemanden in Untersuchungshaft zu nehmen. Die Summe der Delikte und das Auftreten des Tatverdächtigen waren allerdings dazu geeignet, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden. Daher haben Polizei und Staatsanwaltschaft nicht locker gelassen und jede einzelne Straftat konsequent und detail-liert ausermittelt. Die Staatsanwaltschaft Aachen fasste jetzt alle gegen den Tatverdächtigen laufenden Ermittlungsverfahren zusammen und sah insgesamt den dringenden Tatverdacht zu den folgenden Straftaten: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vom 9.1.2016 in der Pontstraße, Diebstahl und Körperverletzung vom 30.12.2015, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vom 11., 13. und 20. Januar 2016, Beleidigungen vom 10. und 19.1.2016 und der Unterschlagung und des besonders schweren räuberischen Diebstahls vom 20. Januar 2016. Aufgrund des dringenden Tatverdachts in der Vielzahl dieser Delikte und der damit zu erwartenden Strafe wurde der Haftgrund der Fluchtgefahr bejaht, so dass der Staatsanwalt einen Haftbefehl beantragte, der gestern erlassen wurde.