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Die Stadt Aachen steht vor einer nochmaligen umfänglichen Überprüfung der Haushaltsplanung für 2016, um nach wie vor das Ziel eines genehmigungsfähigen Haushaltsplans zu erreichen. Dies ist erforderlich, weil aktuell eine Gewerbesteuer-Rückerstattung von bis zu 7,4 Millionen Euro durch angepasste Betriebsergebnisse angekündigt wurde. Stadtkämmerin Annekathrin Grehling hat heute die Fraktionen im Rat sowie die Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt. Heute Abend wird diese neue Entwicklung auch Thema im Finanzausschuss sein (17 Uhr, Haus Löwenstein am Markt).

Ursprünglicher Ansatz kann nicht erreicht werden
Der Haushaltsplan des Jahres 2015 sieht ein Gewerbesteueraufkommen von 183 Millionen Euro vor. Dass dieser Ansatz nicht erreicht werden wird, ist spätestens mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2016 klargestellt. Tatsächlich unterstellt der Entwurf für das kommende Jahr ein zu erzielendes Rechnungsergebnis 2015 zwischen 171 und 173 Millionen Euro. Auf diesen zu erzielenden Sockelbetrag wurde die Haushaltsplanung auch der Folgejahre abgestellt. Nach der nun angekündigten Gewerbesteuer-Rückerstattung wären weitere bis zu 7,4 Millionen Euro von dem heutigen Stand des Gewerbesteuersollbetrags des laufenden Jahres in Abzug zu bringen. Der heutige Stand beläuft sich auf rund 169,4 Millionen Euro.
Stadtkämmerin Annekathrin Grehling hält fest: „Gleich welchem Jahr, also 2015 oder 2016, dieser Abzug zuzurechnen wäre, ist offenkundig, dass die bisherigen Planungen anzupassen sind.“

Sondersitzungen im Januar wohl erforderlich
Vor diesem Hintergrund geht die Kämmerin davon aus, dass abschließende und ergänzende Haushaltsberatungen im Rahmen von Sondersitzungen im Januar 2016 unumgänglich werden könnten, soweit die grundsätzlichen Planungen berührt werden. Vorsorglich sei davon auszugehen, so Annekathrin Grehling weiter, dass sich die Haushaltsplan-Verabschiedung in den März 2016 verschiebt und nicht wie geplant im Januar 2016 erfolgen kann.
Angesichts des fortgeschrittenen Zeitablaufs wird auf eine förmliche Haushaltssperre verzichtet. „Losgelöst davon werden bei entsprechenden Anträgen auf Mittelfreigabe die Grundsätze strengster Haushaltsdisziplin bei der Entscheidung zugrunde gelegt“, schreibt Grehling an Politik und Verwaltung.