Alles rund um Aachen

Zukünftig wird die Erlaubnis für die Bewirtschaftung der stadtweit 100 Standorte für Altkleidersammelstellen an einen einzigen Antragsteller vergeben. Die Frist für die Einreichung eines solchen Antrags endet am Samstag, 31. Oktober. Bewerben können sich gewerbliche Unternehmer, aber auch karitative Einrichtungen. Die Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Containern wird auf ein Jahr begrenzt und beginnt am 1. Januar 2016. Danach wollen Politik und Verwaltung die Ergebnisse beraten. Die Container sollen ein einheitliches Aussehen erhalten, außerdem ist für die Sauberkeit des Standortes zu sorgen. Bei mehreren gleich geeigneten Antragstellern entscheidet das Los. Die Standortauswahl wird von der Stadtverwaltung gesteuert.

Dieses neue Standortkonzept für Altkleidercontainer wurde durch den Rat der Stadt Aachen am 23. September 2015 verabschiedet. Es soll die negativen Folgen der bisherigen Praxis beseitigen, die geprägt war von einer hohen Zahl an illegalen Standorten mit einer einhergehenden „Vermüllung“ und der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Altkleider sind aufgrund der zu erzielenden Preise ein attraktiver Wertstoff. Deutschlandweit werden pro Jahr etwa 750.000 Tonnen Altkleider mit einem Wert von mehr als 260 Millionen Euro gesammelt. Gewerbliche Sammler konkurrieren mit karitativen Organisationen, die mit ihren Sammlungen Kleiderkammern bestücken oder aus den Erlösen durch Verkauf ihre Tätigkeit finanzieren.

Die formlosen Bewerbungen für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind bis spätestens 31. Oktober 2015 zu richten an den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen (FB 61/400), Lagerhausstr. 20, 52064 Aachen. Anträge, die sich nicht auf alle 100, sondern nur auf einzelne oder andere als die vorgesehene Standorte beziehen, werden abgelehnt. Die Bewerber müssen ein Bild der aufzustellenden Container einreichen, einen Ansprechpartner nennen sowie sicherstellen, dass eine ausreichende Sauberkeit gewährleistet ist. Auf Anforderung müssen Standorte innerhalb von 24 Stunden gesäubert werden. Weitere Informationen etwa zu den einzureichenden Antragsunterlagen sind unter www.aachen.de/altkleidercontainer erhältlich. Telefonische Auskünfte erteilt der Fachbereich unter der Telefonnummer 0241/432-6184.