Polizeibericht

Aachen (ots) - Die Abgrenzung von Straftatbeständen ist mitunter schwierig und noch lange nicht für jedermann nachvollziehbar. Wann ist was gefährlich? Wann gemeinschaftlich? Wann kommt Heimtücke ins Spiel? Oder was ist zum Beispiel die Qualifizierung "schwer"? Älterer Herr auf der Polizeiwache. Er erstattet Anzeige. Sein Fahrrad wurde vor Tagen gestohlen. Auf die Frage des Beamten, ob es denn abgeschlossen war, die Antwort: "Selbstverständlich. Mit einem guten Schloss!" Der Bemerkung des Kollegen, dass es dann laut Strafgesetzbuch ein schwerer Diebstahl sei, entgegnete der Senior. "Ne, so schwer war es bestimmt nicht. Die sind doch heute leicht zu knacken." Der Kollege erläuterte...qualifizierte Tat, Versicherung etc.... Gut gelacht die beiden.

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