Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. In den nächsten Wochen wird das Umweltamt der StädteRegion Aachen alle Naturdenkmale auf ihren Zustand kontrollieren. Bei der jährlichen Überprüfung werden rund 250 Objekte - meist imposante Bäume - am Boden und aus einer Höhe von rund 30 Metern begutachtet. Ein Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde überprüft dabei, ob die Naturdenkmale in einem verkehrssicheren Zustand sind oder gezielte Pflege-, bzw. Schutzmaßnahmen brauchen. Auch der jährliche Zuwachs der Bäume wird genau dokumentiert. Dazu wird der Stammumfang in einem Meter Höhe über dem Boden gemessen.

Naturdenkmale sind gemäß dem Landschaftsgesetz NRW Einzelobjekte oder entsprechende kleinere Flächen bis max. fünf Hektar. Ihr besonderer Schutz muss aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich sein. Die Festsetzung bezieht auch den Schutz der Umgebung ein, wie beispielsweise den „Kronentraufbereich“. Darunter versteht man die Fläche, die von oben gesehen senkrecht unter dem gesamten Astwerk eines Baumes liegt, zuzüglich eines rundum zwei Meter breiten Abstandsstreifens. Alles, was dort gegraben, verdichtet, aufgeschüttet oder auch chemisch angewendet wird, kann zu einer dauerhaften Schädigung führen und ist nicht erlaubt. Die Beseitigung eines Naturdenkmals stellt sogar einen Straftatbestand dar. Naturdenkmale sind durch kleine Aluschilder (kleben am Stamm des Baumes) oder in Einzelfällen auch dreieckige Schutzgebietsschilder mit einem stilisierten Seeadler gekennzeichnet.
 
Mit Unterstützung von Mitarbeitern der Wabe e.V. und einer LKW-Arbeitsbühne geht es bei der Kontrolle hoch in die Baumkronen, um einen Gesamtüberblick zu erhalten. Abgestorbene Äste oder Windbruch werden in kleinerem Umfang zur Gefahrenabwehr sofort beseitigt. Der Austausch oder Einbau von Kronensicherungen mit Seilsystemen oder eine umfangreichere Kronenpflege erledigen später Fachfirmen.

Als Naturdenkmale sind aber auch besondere Felsformationen, wie zum Beispiel am Ortseingang von Simmerath-Dedenborn und alte Schieferhöhlen in der Eifel ausgewiesen. Hier spielt die Freihaltung von Bewuchs eine wesentliche Rolle.

Eigentümer von Naturdenkmalen sind neben öffentlichen Stellen auch viele Privatpersonen. Allen sind nur Handlungen an diesen Objekten erlaubt, die vorher mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt sind. In der Regel läuft es so ab, dass die Eigentümer die StädteRegion über Probleme oder Vorhaben informieren. Daraufhin folgt eine Ortsbesichtigung und anschließend, wenn nötig, die Beauftragung einer Baumpflege-Fachfirma. Für die Eigentümer ist das kostenfrei, da für die Unterhaltung und Verkehrssicherung des Objektes die StädteRegion Aachen als untere Landschaftsbehörde zuständig ist.

Die Überprüfung startet am 29.09.2015 in Baesweiler und endet in drei bis vier Wochen in Monschau. Daher sollten Sie sich Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger nicht wundern, wenn unvermutet an einem Baum eine „Kurzeitbaustelle“ eingerichtet wird, an der Warnschilder auf die Baumpflegearbeiten hinweisen.

Weitere Hinweise und Informationen gibt es bei Udo Thorwesten  von der der unteren Landschaftsbehörde (Telefon: 0241/5198-2401, E-Mail: udo-thorwesten@staedteregion-aachen.de).