Alles rund um Aachen

Der Einbau von Rußpartikelfiltern in Dieselfahrzeuge wird noch bis Ende 2015 gefördert. Es gibt sie immer noch in der Stadt Aachen: die Fahrzeuge, auf deren Windschutzscheiben runde Plaketten in den Farben rot und gelb kleben. Meist handelt es sich um Dieselfahrzeuge älterer Baujahre, bei denen noch ein Rußpartikelfilter fehlt. Doch damit sollte bald Schluss sein. Aus zweierlei Gründen: Erstens bekommt Aachen zum 1. Februar 2016 eine Umweltzone. Und zweitens fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch bis Ende 2015 die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern, im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Der Förderbetrag liegt bei 260 Euro pro umgerüstetes Fahrzeug. Insgesamt steht in diesem Jahr bundesweit ein Fördervolumen von 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Laut BAFA wurden davon bis Ende August lediglich 5,2 Millionen Euro abgerufen. Rund 95.000 Fahrzeuge würden sich noch nachrüsten lassen, mit denen dann künftig die Umweltzonen befahren werden dürfen, heißt es. Nach Angaben des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kommen rund 2,6 Millionen Autos und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen für die Nachrüstung infrage. Der Einbau eines Partikelfilters kann in allen Werkstätten erfolgen, die berechtigt sind, Abgasuntersuchungen (AU) vorzunehmen. Der Einbau von Rußpartikelfiltern in Dieselfahrzeuge ist ein Modul im aktuellen Luftreinhalteplan der Stadt Aachen, der auch eine Umweltzone zum 1. Februar 2015 vorsieht. „Wir rufen deshalb alle Halter von älteren Dieselfahrzeugen auf, diese nachrüsten zu lassen“, sagt Gerd Peschel vom Fachbereich Umwelt. Mit den Filtern lassen sich der gesundheitsschädliche Rußpartikelausstoß von Dieselfahrzeugen und damit die Feinstaubbelastung in der Stadt senken. Die Luftqualität in Aachen kann so deutlich verbessert werden.

Wer sein Fahrzeug entsprechend umrüsten lässt, bekommt eine grüne Plakette und darf in Zukunft in die Umweltzonen von Aachen (ab 1. Februar 2016) und anderen Städte fahren. Die Gesamtkosten für die Partikelfilternachrüstung (Filter, Einbau und Eintragung bei der Zulassungsstelle) belaufen sich je nach Fahrzeugtyp auf eine Summe von 700  bis 1.400 Euro. Der Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2015 ins Fahrzeug eingebaut werden. Gefördert wird die Nachrüstung von Dieselautos und Sonderfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die erstmalig bis zum 31. Dezember 2006 zugelassen wurden. Als Sonderfahrzeuge gelten Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungsfahrzeuge und Fahrzeuge zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Bei leichten Nutzfahrzeugen mit bis zu 3,5 Tonnen gelten andere Fristen: hier muss die Erstzulassung bis zum 16. Dezember 2009 erfolgt sein. Die Fahrzeughalter können den Antrag stellen.

Wer für den Einbau eines Partikelfilters den staatlichen Zuschuss erhalten möchte, kann auf den Internetseiten des BAFA (www.bafa.de/) einen Antrag stellen. Dabei gilt grundsätzlich folgende Regel: erst nachrüsten, dann beantragen.

Was müssen Fahrzeughalter im Einzelnen tun:
1. Dieselfahrzeug mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten.
2. Nachrüstung durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen bescheinigen lassen.
3. Technische Verbesserung und insbesondere das Datum der Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (offiziell:  „Zulassungsbescheinigung Teil I“) eintragen lassen.
4. Über das Online-Formular die Antragsdaten eingeben und an das BAFA übermitteln, anschließend das Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das BAFA senden.
5. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 260 Euro direkt auf das angegebene Konto überwiesen.

Das Online-Antragsformular sowie eine Übersicht über die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel finden Interessierte auf der Internetseite des BAFA unter: http://www.bafa.de/ unter dem Stichworten „Weitere Aufgaben“ und „Partikelminderungssysteme“. Weitere Informationen zu den Themen Luftreinhalteplan und Umweltzone: www.aachen.de/umweltzone