RWTH

Der Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät der RWTH hat entschieden, dass die Abschlussklausur des Seminars „Die Europapolitik der Berliner Republik“, bei der Armin Laschet als Lehrbeauftragter fungierte, annulliert wird. Im Falle der abhanden gekommenen Klausuren fehle eine hinreichende rechtliche Grundlage zur abschließenden Bewertung. Wegen der fehlenden Kenntnis über die von den Studierenden tatsächlich und nachvollziehbar erbrachten Leistungen sei eine eindeutige Zuordnung zu einer Prüfungsleistung nicht möglich, so die Begründung des Prüfungsausschusses. Die Entscheidung erfolge auch im Interesse der Studierenden, um das Ansehen und den Wert ihrer Studienleistungen und damit auch ihren Studienabschluss nicht zu beeinträchtigen.

Bereits vor dieser Entscheidung wurde unter Einbeziehung der Rückmeldung der Studierenden darüber nachgedacht, wie deren derzeitige Studiensituation mit dieser zusätzlichen Prüfungsanforderungen in Übereinstimmung gebracht werden kann. In diesem Zusammenhang wurde eine Bandbreite von Möglichkeiten identifiziert, welche dem jeweiligen Einzelfall angepasst werden kann. Von der Annullierung unberührt bleiben die Noten der Nachschreibeklausur vom 2. Juni 2015 sowie die Bewertung der Hausarbeit, die von einem Studierenden bereits im Anschluss an das Seminar eingereicht wurde.