Alles rund um Aachen

Die Amtszeit des bisherigen Schiedsmanns für den Bezirk Aachen-Eilendorf wurde aufgrund eines Umzugs in einen anderen Bezirk vorzeitig beendet; das Amt ist frei und muss neu besetzt werden. Die Stadt Aachen sucht nun eine Frau oder einen Mann, die bzw. der diese Funktion übernehmen kann. Wer diese Funktion übernehmen will, muss im Schiedsamtsbezirk wohnen und das 30. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr, vollendet haben. Des Weiteren darf sie oder er nicht unter Betreuung stehen, nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr bzw. sein Vermögen beschränkt sein und muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Eine juristische Vorbildung wird nicht vorausgesetzt.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich zur Schlichtung von Streitigkeiten an die/den Schiedsfrau/-mann  wenden, ohne direkt vor Gericht gehen zu müssen. Zuständig ist immer diejenige Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat. Die Schiedsperson wird von der jeweiligen Bezirksvertretung im Stadtbezirk für fünf Jahre gewählt und formell vom Amtsgericht bestätigt. Hierbei ist der Schiedsamtsbezirk Aachen-Eilendorf identisch mit dem Gebiet des Stadtbezirks Aachen-Eilendorf. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Tätigkeit der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes in Eilendorf übernehmen möchten und auch in Aachen-Eilendorf ihren Wohnsitz haben, können sich formlos, jedoch schriftlich, unter Angabe ihrer Personalien, beim städtischen Fachbereich Recht der Stadt Aachen, Kasinostraße 48/50, 52066 Aachen, melden. Entsprechende Bewerbungen müssen bis zum 31. Juli dort eingegangen sein