Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. In den Naturschutzgebieten in der StädteRegion Aachen beginnt an den schönen Sommertagen die stressige Zeit, in der auch die Tiere mit ihrem Nachwuchs häufig gestört werden. Abgesehen von Menschen, die neben den befestigten Wegen gehen oder mit ihrem Mountainbike fahren, kommt es in letzter Zeit zu vermehrten Beschwerden wegen freilaufender Hunde. Das Umweltamt der StädteRegion weist darauf hin, dass in allen Naturschutzgebieten eine Anleinpflicht gilt. In drei besonders geschützten Gebieten wird bald auch mit Flyern auf die geltenden Regelungen hingewiesen. Die StädteRegion Aachen hat deshalb eine Information mit dem Titel „Hunde im Naturschutzgebiet“ herausgegeben. Darin werden alle Hundehalter auf die gültigen Verhaltensregeln hingewiesen. Das Wurmtal zwischen Herzogenrath und Würselen, der Schlangenberg in Stolberg-Breinig und das Münsterbachtal in Stolberg/Münsterbusch sind Schutzgebiete mit europäischer Bedeutung, in denen dieses Problem besonders aufgetreten ist. Um den Hundebesitzern diese Information zukommen zu lassen, werden ab Ende Juni an den Hauptzugängen dieser drei Naturschutzgebiete Prospektboxen aufgehängt, aus denen die Flyer entnommen werden können.

Viele Erholungssuchende zieht es in die geschützten Gebiete und manchmal halten sich Menschen unbemerkt in der Nähe eines Vogelnestes auf. Damit können sie die Elterntiere davon abhalten, die Eier auszubrüten oder auch Futter für die Jungtiere heranzuschaffen. Auch Rehe mit ihren Kitzen werden aufgescheucht und lassen bei der Flucht ihre Nachkommen erst einmal auf der Wiese alleine. Wenn dann im Naturschutzgebiet Hunde mit ihrem natürlichen Jagdtrieb unangeleint sind, kann das gefährlich werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Hundeführer immer auf sein Tier unmittelbar Einfluss nehmen kann, um Schlimmeres zu vermeiden. Eine in der Länge variable Leine kann in diesen Gebieten hilfreich sein. Auf engen Wegen und überall da, wo Reiter, Radfahrer und Fußgänger nah aneinander vorbei müssen, sollte der Bewegungsradius des Hundes an die jeweilige Situation angepasst werden.

Aus Gründen des Naturschutzes werden Verbote ausgesprochen, die z.B. den Verbleib vom Mensch und Tier auf befestigten Wegen und Straßen, wie auch die Anleinpflicht in Naturschutzgebieten festlegen. Die Regeln gelten übrigens in allen Naturschutzgebieten Deutschlands und in der Regel auch im europäischen Ausland.

Die untere Landschaftsbehörde hofft auf das Verständnis der Nutzer und wird die Einhaltung der Regeln in Naturschutzgebieten weiterhin vor Ort kontrollieren. Dabei können auch Verwarnungs- und Bußgelder verhängt werden.

Den Flyer finden Sie unter: www.staedteregion-aachen.de/umwelt

unter „Unsere Dienstleistungen“ und dort unter Natur und Landschaft beim Punkt „Schutzgebiete“