RWTH

Bei der Notenvergabe für das im Juli 2014 gehaltene Seminar „Die Europapolitik der Berliner Republik“ im Masterstudiengang Europastudien der RWTH Aachen kam es zu Ungereimtheiten. Nach dem Verlust der Originalklausuren stellte der Lehrbeauftragte Armin Laschet den Studierenden Noten anhand von Aufzeichnungen aus. Im Masterstudiengang Europastudien der RWTH fand in der Zeit vom 14. bis zum 18. Juli 2014 das Seminar „Die Europapolitik der Berliner Republik“ statt. Lehrbeauftragter war der CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende Armin Laschet, dem 2000 erstmals ein Lehrauftrag für Veranstaltungen des Studiengangs erteilt wurde. Dieser Lehrauftrag wurde bis zum Sommersester 2015 semesterweise verlängert und wurde ausschließlich unentgeltlich ausgeübt. Die Verantwortung für die Durchführung des Seminars vor Ort lag bei Herrn Laschet. Dies beinhaltete insbesondere die Organisation des Seminars. Auch die Erstellung der Prüfungsaufgaben und die Bewertung der Prüfungsleistungen lagen im Verantwortungsbereich von Herrn Laschet als zuständigen Prüfer.

Für die Durchführung der Klausur war der damalige Koordinator des Masterstudiengangs Europastudien verantwortlich. Seine Aufgaben bestanden unter anderem darin, die Klausur zu beaufsichtigen sowie das Prüfungsprotokoll anzufertigen und zu den Akten zu nehmen. Die Abschlussklausur des Seminars fand am 22. Juli 2014 statt. Die genaue Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist nicht mehr festzustellen, da das Prüfungsprotokoll, in dem insbesondere die Anwesenheit der angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer vermerkt ist, nicht auffindbar ist. Aufgrund von Problemen in der Koordination des Masterstudiengangs Europastudien wurde zum 17. November 2014 eine Interimsgeschäftsführerin eingesetzt. Bereits vor deren Dienstantritt war allen Verantwortlichen bekannt, dass die Interimsgeschäftsführerin lediglich bis April 2015 zur Verfügung stehen würde.

Verlust der Originalklausuren
Weil die Noten für die Klausur im Dezember 2014 noch nicht vorlagen, wandte sich die Interimsgeschäftsführerin am 19. Dezember per E-Mail an Herrn Laschet und erinnerte an die noch fehlenden Klausurergebnisse. Am 6. Januar 2015 besuchte Herr Laschet die neue Geschäftsführerin im Büro des Masterstudiengangs Europastudien und erklärte, dass er die Klausuren bereits im November 2014 korrigiert habe. Etwa zu der Zeit, zu der die neue Geschäftsführerin ihren Dienst angetreten habe, habe er die Klausuren an die RWTH zu Händen des alten Studiengangskoordinators und der neuen Geschäftsführerin versandt. Leider sind die Dokumente nicht im Büro des Masterstudiengangs Europastudien angekommen.

Diskrepanzen bei der Notenvergabe
Trotz der verloren gegangenen Unterlagen übermittelte Herr Laschet am 18. Januar 2015 per E-Mail 35 Noten nach seinen Unterlagen und Notizen. Nachdem einige Zeit später auffiel, dass in der gemeldeten Notenliste mindestens eine Note fehlte, fragte die Geschäftsführerin Herrn Laschet am 21. Januar, ob sich die Anwesenheitsliste der Klausurteilnehmerinnen und -teilnehmer bei seinen Unterlagen befinde. Diese Liste hätte den Abgleich mit der gemeldeten Notenliste und damit eine Überprüfung auf Vollständigkeit ermöglicht. Am 23. Januar lieferte Herr Laschet die fehlende Note nach.

Bereits am 22. Januar erhielt die Geschäftsführerin vom Zentralen Prüfungsamt eine Liste mit den Matrikelnummern der Studierenden, die sich für eine Prüfungsleistung angemeldet hatten. Dabei stellte sich heraus, dass es lediglich 21 Anmeldungen für die Klausur gegeben hatte. Herr Laschet hatte jedoch 35 Klausurnoten gemeldet.

Diese Diskrepanz erschien zunächst nicht erstaunlich, da die studentische Hilfskraft, die die Aufsicht bei der Klausur übernommen hatte, berichtet hatte, dass mehrere Studierende nicht auf der Anmeldeliste standen. Die Teilnahme an der Klausur wurde ihnen dennoch gestattet, da nicht mehr festgestellt werden konnte, ob sich die Studierenden tatsächlich nicht angemeldet hatten oder ob die Anmeldungen nicht an das Zentrale Prüfungsamt übermittelt worden waren.

Am 30. Januar legte die Geschäftsführerin dem Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät der RWTH einen ausführlichen Bericht vor. Dieser Bericht enthielt neben der Dokumentation des Schriftverkehrs mit Herrn Laschet die Empfehlung, die gemeldeten Klausurnoten bei Einverständnis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu werten. Sollten Widersprüche gegen die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen eingehen, müsste diesen Studierenden ein neuer Prüfungsversuch eingeräumt werden, da wegen des Verlustes der Klausuren keine Möglichkeit zur Einsicht die Prüfungsunterlagen bestand.

Erste Entscheidung des Prüfungsausschussvorsitzenden
Der Prüfungsausschussvorsitzende entschied sich am 10. Februar für die Wertung der gemeldeten Noten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klausur wurden per E-Mail am 12. Februar über die Entscheidung des Prüfungsausschusses in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurden die Studierenden aufgefordert, gegenüber der Geschäftsführerin zu erklären, ob sie die gemeldete Note anerkennen oder die Prüfung wiederholen möchten. Daraufhin entschieden sich 28 Studierende für die Wertung ihres Klausurergebnisses. Später entschied sich eine Teilnehmerin nachträglich für die Wiederholung der Prüfungsleistung.

Die übrigen Studierenden, für die eine Klausurnote gemeldet worden war, wurden am 12. März nochmals angeschrieben, mit der Bitte, ihre Entscheidung mitzuteilen.
Am selben Tag gingen die ersten beiden Rückmeldungen von Studierenden ein, die erklärten, dass sie an der Klausur nicht teilgenommen hätten. In der Folgezeit gingen insgesamt fünf weitere Meldungen von Studierenden ein, die erklärten, ebenfalls nicht an der Klausur teilgenommen zu haben. Darüber hinaus meldete sich eine Studierende, die behauptete, an der Klausur teilgenommen zu haben. Diese Studierende hatte sich jedoch nicht für die Klausur angemeldet und im Rahmen der Berlinreise nicht an der Gruppenführung im Deutschen Parlament teilgenommen.

Notenvergabe anhand von Aufzeichnungen
Um all diese Unstimmigkeiten klären zu können, wurde für den 20. März ein persönliches Gespräch anberaumt, bei dem neben der Geschäftsführerin und Herrn Laschet noch der Prüfungsausschussvorsitzende und der Studiengangsleiter zugegen waren. Herr Laschet erläuterte, dass er sich zu allen Studierenden sowohl für die mündliche Beteiligung im Seminar als auch für die Klausurbearbeitung Notizen gemacht habe. Auf dieser Grundlage habe er versucht, die Bewertung der Teilnehmenden erneut vorzunehmen.

Zweite Entscheidung des Prüfungsausschussvorsitzenden
Nach einer Abwägung der Interessen der betroffenen Studierenden und den Interessen der Hochschule sowie der Öffentlichkeit an der Sicherstellung einer korrekten Bewertung von Prüfungsleistungen entschied der Prüfungsausschussvorsitzende am 20. März, an seiner Entscheidung vom 10. Februar festzuhalten. Hauptgrund für diese Entscheidung war, dass den Studierenden mit E-Mail vom 12. Februar bereits zugesichert worden war, dass die Klausurergebnisse auf Antrag gewertet werden. Die Studierenden konnten somit auf die Wertung der gemeldeten Noten vertrauen. Zudem wäre eine Wiederholung der Klausur aufgrund des großen zeitlichen Abstands zu dem Seminar mit einem nicht unerheblichen Aufwand für die neue Prüfungsvorbereitung verbunden gewesen.

Über diese Entscheidung wurden die Studierenden per E-Mail am 31. März 2015 in Kenntnis gesetzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten in Kenntnis des neuen Sachverhalts erneut darüber entscheiden, ob sie die gemeldeten Noten anerkennen oder den Prüfungsversuch annullieren lassen wollen. Noten wurden jedoch ausschließlich für diejenigen Studierenden erfasst, die die Klausur mitgeschrieben haben. Diejenigen, die erklärten, dass sie nicht teilgenommen hatten, erhielten die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen oder eine alternative Prüfungsleistung abzulegen. Insgesamt meldeten sich drei Studierende zu der Wiederholungsprüfung an.

Im Anhang der E-Mail vom 31. März befand sich außerdem ein Schreiben von Herrn Laschet, in dem er sich direkt an die Studierenden wandte und sein Vorgehen erläuterte.


Konsequenzen
Die Hochschule trifft Maßnahmen, so dass alle prüfungsrelevanten Unterlagen, die zur Korrektur an externe Lehrbeauftragte die Hochschule verlassen, zuvor elektronisch gesichert werden. Das Rektorat stellt fest, dass der Beschluss des Prüfungsausschussvorsitzenden vom 20. März nicht aufrechterhalten werden kann. Es empfiehlt dem Prüfungsausschuss, die Klausurergebnisse zu annullieren. Damit müsste die Prüfung erneut oder eine andere Option, zum Beispiel ein anderes Seminar, angeboten werden, um den Leistungsnachweis zu erbringen. Diese Empfehlung des Rektorats erfolgt auch im Interesse der Studierenden, die einen Anspruch auf eine faire und ordnungsgemäße Leistungsbewertung haben. Dabei bedauert das Rektorat, dass damit auch Unannehmlichkeiten für die Studierenden entstehen.

Herr Laschet hat am 27. Mai 2015 seinen Lehrauftrag an der RWTH Aachen auf eigenen Wunsch und mit sofortiger Wirkung niedergelegt.