Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Die Bundespolizei und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) führen täglich Kontrollen an den Grenzübergängen durch. Dabei überprüfen sie besonders Fahrzeuge, die Lebensmittel, lebende Tiere oder tierische Nebenprodukte geladen haben. Bei diesen Transporten müssen die entsprechenden Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung erfüllt sein. Das gilt besonders beim Grenzübertritt im Dreiländereck. Um für diese umfangreichen Rechtsgebiete gut vorbereitet und auf dem neuesten Stand zu sein, haben sich jetzt 30 Bundespolizisten und Beamte des BAG im Haus der StädteRegion zu aktuellen und künftigen Herausforderungen informiert. Mitarbeiter des städteregionalen Amtes für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen gaben ihren Gästen, die aus ganz Nordrhein-Westfalen nach Aachen kamen, einen Einblick in ihre unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche.

Amtsleiter Dr. Peter Heyde begrüßte die Besucher und stellte kurz die verschiedenen Aufgabenschwerpunkte seiner Mitarbeiter vor. Daran anschließend ging Dr. Mathias Boese ging auf den Bereich „Lebensmittelüberwachung“ ein. Er zeigte dabei auf, welche Produkte vom Amt überwacht werden und was es beim Transport von Lebensmitteln, Kosmetika oder Tabakerzeugnissen zu beachten gibt. „Das größte Problem ist die oftmals fehlende oder mangelhafte Kühlung“, so Dr. Boese. „Wenn ein solcher Fall entdeckt wird, muss schnell reagiert werden. Dann sollten auch wir zügig informiert werden.“ Sarah Vosen erklärte, welche tierseuchenrechtlichen Vorschriften im Grenzverkehr gelten. Sie stellte außerdem tierseuchenrechtliche Bestimmungen für Nutztiere wie Rinder, Ziegen, Schafe, Pferde und Geflügel vor und ging auf die erforderliche Kennzeichnung von Tieren (z.B. Ohrmarken) ein.

Einen weiteren zentralen Punkt – „Reisen mit Heimtieren“ – skizzierte Dr. Anna Woitok, bei dem sie vor allem auf den neuen EU-Heimtierausweis und Regelungen zur Tollwutimpfung einging. Dr. Ulla Fincke und Beatrix Müller-Anderseck stellten die tierschutzrechtlichen Anforderungen bei Transporten in den Mittelpunkt ihrer Vorträge. Dabei ging es vor allem um die Frage nach der Transportfähigkeit von Tieren, die wichtigsten Dokumente und die Anforderungen für die Transportfahrzeuge. Dies ist vor allem für die Bundespolizei jederzeit hochaktuell, da in der StädteRegion nicht selten illegale Tiertransporte entdeckt werden. Neben Lebensmitteln und dem Transport von Tieren ging es bei der Infoveranstaltung auch um den grenzüberschreitenden Transport von tierischen Nebenerzeugnissen, zum Beispiel Gülle. Gerade in einer Region wie dem Dreiländereck besteht die Gefahr der Übertragung von Tierseuchenerregern durch Gülle. Deshalb wurden auch hier besonders die gesetzlichen Anforderungen für den grenzüberschreitenden Transport von behandelter und unbehandelter Gülle vorgestellt.

Nach einer anschließenden Fragerunde zogen StädteRegion, Polizei und BAG ein positives Fazit der Veranstaltung, die dazu beitragen soll, die enge Abstimmung zwischen Bundespolizei, BAG und StädteRegion weiter zu intensivieren.