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... und der Jugendmusikschulen bleiben unverändert.

StädteRegion Aachen. Der Städteregionsausschuss hat jetzt die Zuschüsse für Jugendarbeit und Jugendmusikschulen für das Jahr 2015 beschlossen. Die finanzielle Förderung bleibt zum Vorjahr unverändert. In 2014 hatten insgesamt etwa 3.500 Jugendliche von den freiwilligen Leistungen der StädteRegion Aachen profitiert. Mit den Zuschüssen sollen das ehrenamtliche Engagement und die Brauchtumspflege gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kultur treibende Vereine bzw. Versammlungen mit Sitz in der StädteRegion Aachen (ausgenommen Stadt Aachen), die einen Beitrag zur Brauchtums- und Heimatpflege leisten. Hierzu zählen insbesondere Musikverein, Chöre, Kirchenchöre-soweit sie außerhalb des Kirchenraumes auftreten-, Instrumentalvereine, Trommler- und Pfeifercorps, Karnevalsvereine, Heimat- und Geschichtsvereine sowie Theatervereine (Laien).

Außerdem können die Jugendmusikschulen mit Sitz in der StädteRegion Aachen (ausgenommen Stadt Aachen) einen Antrag auf Zuschüsse stellen. Einzelpersonen oder gewerblich Tätige sind nicht antragsberechtigt. Die Zuschüsse wurden vorbehaltlich der Rechtskraft der Haussatzung 2015 beschlossen. Die Anträge sind schriftlich an die StädteRegion Aachen, A 85, Zollernstraße 10, 52070 Aachen, zu richten. Antragsformulare können auf der Internetseite unter Formulare (Stichwort „Kulturförderung“) runtergeladen und auch ausgefüllt werden. Fragen beantwortet Petra Flesch, Tel.: +49(241)51982166. Email: Petra.Flesch@staedteregion-aachen.de