Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Im April finden die diesjährigen Jägerprüfungen in der StädteRegion Aachen statt. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind bis spätestens 19. Februar bei der unteren Jagdbehörde der StädteRegion Aachen in 52070 Aachen, Zollernstr. 20, Zimmer F 311, einzureichen. Antragsberechtigt sind nur Personen, die am 20. April 2015 das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Anträge müssen persönlich und unter Vorlage eines gültigen Personalausweises eingereicht werden. Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1.      Der Nachweis über die Einzahlung der Gebühren.

2.      Der Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern; hierbei ist zu beachten, dass der Nachweis nicht älter als ein Jahr sein darf.

3.      Der Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.

4.      Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.

Die Prüfungsgebühr beträgt 220 Euro; die Verwaltungsgebühr für die Zulassung 30 Euro. Die Gebühren sind bis spätestens 19.02.2015 an die Städteregionskasse Aachen, IBAN DE21 3905 0000 0000 3042 04, BIC AACSDE33, bei der Sparkasse Aachen oder auf das Postgirokonto der Städteregionskasse Aachen bei der Postbank Niederlassung Köln, IBAN DE52 3701 0050 0102 9865 08, BIC PBNKDEFF, unter Angabe der Debitor-Nr. SD 504 „Jägerprüfung“ zu überweisen.