Polizeibericht

Alsdorf (ots) - Gerade erst im Besitz eines "neuen gebrauchten" Geländewagens war der auch schon weg. Jetzt hat der Autobesitzer, der noch keinen Kilometer mit seinem neuen Auto gefahren ist, Anzeige bei der Polizei erstattet. Ein Autohändler hatte den Wagen im Kundenauftrag angeboten. Der 57-Jährige zeigte Interesse, fand den Preis in Ordnung und einigte sich mit dem Vermittler, sprich Autohändler, und dem eigentlichen Besitzer. Folglich zahlte er den vereinbarten Preis, erhielt er die Papiere und drei Autoschlüssel. Allerdings waren dies nicht die Originalschlüssel.

Da aber an dem Auto noch kleinere Reparaturen durchzuführen waren, ließ er den Wagen beim Autohändler stehen. Am Tag später dann die Überraschung: Da der Wagen nicht auf seinem Parkplatz stand, ging der Autohändler davon aus, dass der Kunde ihn
entgegen der Absprache bereits vor der Reparatur abholte. Der Käufer wiederum dachte, sein Geländewagen stehe in der Werkstatt. Beide lagen mit ihren Annahmen falsch. Der Wagen wurde gestohlen. Wahrscheinlich mit einem Originalschlüssel oder einem weiteren nachgemachten Schlüssel. Jetzt ermittelt die Kripo. In diesem Zusammenhang rät die Polizei bei Autokäufen stets die Schlüsselübergabe, so z.B. die Anzahl und ob es sich um original oder nachgemachte Schlüssel handelt, im Kaufvertrag zu vermerken. Ist dies nicht nachvollziehbar zu dokumentieren, ist Vorsicht geboten.