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Der Rat der Stadt Aachen hat beschlossen, dass Investoren im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vertraglich verpflichtet werden sollen, im Neubauprojekt öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus soll zwischen 20 und 40 Prozent im jeweils geplanten Vorhaben betragen. In der Regel wird bei Neubauprojekten aber ein Anteil von 30 Prozent angestrebt.

Die Quote bezieht sich auf die geplanten Wohneinheiten und wird im Einzelfall für jedes Bauvorhaben festgelegt, stets mit Blick auf den tatsächlichen Bedarf und die Sozialstruktur im Wohnquartier. Die festgesetzte Quote kann in begründeten Ausnahmefällen und im gegenseitigen Einverständnis auch an anderer Stelle im Stadtgebiet umgesetzt werden.

Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, bei der Vermarktung städtischer Grundstücke eine Quote zwischen 20 und 40 Prozent der Wohneinheiten für den öffentlichen geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Die vereinbarte Quote ist im Kaufvertrag festzusetzen.

Der vom Rat der Stadt Aachen im März 2007 verabschiedete Beschluss „Kommunale Bodenvorratspolitik zur Sicherung preiswerter Grundstücke“ bleibt weiterhin gültig. Dieser Beschluss wird umgesetzt, wenn ein Neubaugebiet mindestens 5000 Quadratmeter groß ist. Solche Projekte bleiben von der vom Rat aktuell beschlossenen Quotenregelung unberührt.