Alles rund um Aachen

Der Rat der Stadt Aachen hat beschlossen, dass im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden soll. Der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen soll bei Neubauprojekten in der Regel bei 30 Prozent liegen. Im Einzelfall legt die Verwaltung für jedes Bauvorhaben die Quote fest, stets mit Blick auf den tatsächlichen Bedarf und die Sozialstruktur im Wohnquartier. Die festgesetzte Quote kann in begründeten Ausnahmefällen auch durch Wohnungen an einer anderen Stelle im Stadtgebiet erreicht werden.

Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, bei der Vermarktung städtischer Grundstücke mindestens eine Quote von 30 Prozent der verkauften Flächen für den öffentlichen geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Die vereinbarte Quote ist im Kaufvertrag festzusetzen.

Der vom Rat der Stadt Aachen im März 2007 verabschiedete Beschluss „Kommunale Bodenvorratspolitik zur Sicherung preiswerter Grundstücke“ bleibt weiterhin gültig. Dieser Beschluss wird umgesetzt, wenn ein Neubaugebiet mindestens 5000 Quadratmeter groß ist. Solche Projekte bleiben von der vom Rat aktuell beschlossenen Quotenregelung unberührt.