Alles rund um Aachen

Aachener Sportvereine, die sowohl Mitglied im Stadtsportbund Aachen sind und einem Sportfachverband angehören, der Mitglied im Landessportbund NRW ist, können für die Anschaffung von Sportgeräten einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten beantragen. In seiner gestrigen Sitzung (4. Dezember) hat der Sportausschuss folgende Zuschüsse bewilligt:

BG Aachen
Mit Beginn der Saison 2014/15 sind die Basketballvereine verpflichtet, eine Spielzeitanzeige mit 24/14-Sekundendrucktasten vorzuweisen. Da in der Sporthalle Hander Weg bisher solch ein Gerät nicht vorhanden ist, erhält die BG Aachen GW Vaalserquartier zu der dringend erforderlichen Anschaffung einen Zuschuss in Höhe von 173,14 Euro.

Tischtennisabteilung des SV Sportfreunde Aachen-Hörn
Die Tischtennisabteilung des SV Sportfreunde Aachen-Hörn benötigt für seine Jugendabteilung dringend zwei neue Tischtennisplatten inklusive Netzen. Die vorhandenen Platten sind nicht mehr nutzbar und der Trainings- und Wettkampfbetrieb kann ansonsten nicht mehr aufrechterhalten werden. Der Verein erhält einen Zuschuss in Höhe von 442,95 Euro.

FV Vaalserquartier
Der FV Vaalserquartier verzeichnet nach der Umwandlung des Sportplatzes Alte Vaalser Straße in einen Kunstrasenplatz gerade im Jugendbereich großen Zulauf. Dies erfordert aber nun auch dringend die Anschaffung neuer Tore. Für den Trainingsbetrieb werden ein transportables Tor sowie zwei neue Jugendfußballtore mit Kippsicherungen benötigt. Für bereits vorhandene Tore möchte der Verein zwei Kippsicherungen erwerben, die aus Sicherheitsgründen erforderlich sind.
Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage wird der Antrag ausnahmsweise gesplittet: Die Bezuschussung des transportablen Tores wird bis Anfang 2015 zurück gestellt. Der jetzt bewilligte Zuschuss beträgt damit 808,45 Euro.

Aachen Euregio Sports
Der Verein Aachen Euregio Sports bietet im Rahmen seiner „Kinder im Mittelpunkt“-Projekte zahlreiche interessante Turnangebote an. Um das Angebot noch attraktiver gestalten zu können, möchte der Verein ein Slackboard anschaffen: Gesamtkosten 459,00 Euro, der städtische Zuschuss beträgt 114,75 Euro. Da die zur Ausnahme von der Haushaltssperre „notwendige Dringlichkeit der Anschaffung“ nicht besteht, wird der Antrag bis Anfang 2015 zurück gestellt.

Änderungen bei der Beantragung
Im kommenden Jahr gibt es bei der Beantragung übrigens Änderungen: Bisher hat der Sportausschuss über die Anträge, die bis zum 1. Februar bzw. 1. Juli eines Jahres eingereicht wurden, entschieden. Allerdings mussten die Vereine mit der Anschaffung dann noch warten, bis ihnen ein offizieller Bewilligungsbescheid vorlag. Und: Eine wiederholte Antragstellung für einzelne Abteilungen ist nach den bisherigen Richtlinien erst nach Ablauf von drei Jahren möglich.

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass sowohl die Wartefrist von drei Jahren als auch die Vorschrift mit der Anschaffung warten zu müssen, bis ein Zuwendungsbescheid vorliegt, für die Vereine erhebliche Nachteile mit sich bringen: Häufig sind die Angebote der Firmen zeitlich befristet und die Konditionen nicht mehr gültig, wenn die Zustimmung durch den Sportausschuss und der Erhalt des Zuwendungsbescheides erst einige Monate später vorliegen. Deshalb wird ab 1. Januar 2015 die Wartefrist für eine erneute Antragstellung für die einzelnen Abteilungen eines Vereins auf zwei Jahre verkürzt. Außerdem wird auf Antrag eine sofortige Anschaffung der Sportgeräte möglich. Und: Ab 2015 gibt es keine festgelegten Termine mehr für die Entscheidung des Sportausschusses, sondern die Anträge können in jeder Sitzung vorgelegt und beschlossen werden.