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Veterinäramt weist auf bestehende Meldepflicht für alle Geflügelhaltungen hin.

StädteRegion Aachen. Nachdem in einem niederländischen Mastbetrieb ist die Vogelgrippe ausgebrochen ist, weist das Amt für Veterinärwesen der StädteRegion Aachen noch einmal darauf hin, dass auch alle Geflügelhaltungen gemeldet werden müssen. Das gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen. Konkret betrifft das Hühner, Puten, Enten, Gänse, aber auch Tauben und alles sonstige Geflügel.

Derzeit gibt es noch keine weiteren Handlungsempfehlungen oder verschärfte Vorschriften für die Geflügelhalter in der StädteRegion Aachen, so der Leiter des Veterinäramtes Peter Max Heyde: „Im  Falle eines Ausbruches ist es aber entscheidend für uns, alle Haltungen direkt im Überblick zu haben, um effektive Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Die Meldung ist auch in eigenem Interesse, da nur so im Seuchenfall die finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden kann.“ Aus diesem Grunde werde nochmals auf die bestehende Meldepflicht hingewiesen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.staedteregion-aachen.de/veterinaeramt (im Bereich Tierseuchen). Dort finden Sie auch das Meldeformular.

Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen, Carlo-Schmid-Str. 4, 52146 Würselen Telefon: 0241/51983911, Mail: vetamt@staedteregion-aachen.de zur Verfügung.