Alles rund um Aachen

Insgesamt rund 5.000 Personen haben sich an der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans beteiligt. Rund 1.500 Schreiben gingen bei der Verwaltung ein, hinzu kamen Unterschriftenlisten, allein aus dem Bereich Beverau beteiligten sich 2.900 Personen.  

Mit einem Flächennutzungsplan (FNP) wird die städtebauliche Entwicklung einer Stadt gesteuert. Aachen hat zuletzt in den 70er Jahren den FNP entwickelt, der 1980 in Kraft getreten ist. Die Vorarbeit zur jetzigen Neuaufstellung wurde in einem Masterplan geleistet, der im Dezember 2012 verabschiedet wurde. Bis zu einem neuen Flächennutzungsplan sei es jedoch noch ein langer Weg, so Christiane Melcher, Leiterin des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen, heute auf einer Pressekonferenz. „Manche befürchten, es sei schon alles fertig, manche andere fragen uns, warum es denn noch so lange dauern würde. Aber ein solcher Plan soll mehrere Jahrzehnte halten, daher arbeiten wir sehr gründlich“, so Melcher. Der hohe Aufwand, den die Stadt betreiben würde, sei von der Bezirksregierung bereits gewürdigt worden, sagte sie. Die Offenlage des Entwurfs werde im Winter 2016/17 erwartet, im Jahr 2017 werde der neue FNP dann in Kraft treten können.

Im Moment ist die Verwaltung damit beschäftigt, die zahlreichen Eingaben zu sichten und abzuwägen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind. Dieser Planungsabschnitt dauerte vom 23. Juni bis 1. August 2014, auch eine Anhörung wurde am 23. Juni im Ballsaal des Alten Kurhauses veranstaltet. In allen Stadtbezirken wurden zusätzliche Bürgersprechstunden angeboten. Die Eingaben wurden in Briefform, per Email, mit Hilfe der vorgefertigten Formulare und umfangreichen Unterschriften eingereicht und umfassen insgesamt acht Ordner.
Mit Ausnahme der Personen auf den Unterschriftenlisten erhielten alle Personen, die eine schriftliche Eingabe gemacht haben, eine entsprechende Eingangsbestätigung zu ihrem Schreiben. Einige Adressen konnten nicht eindeutig zugeordnet werden, sodass ein geringer Teil der Eingangsbestätigungen nicht zustellbar war. Sollten also einzelne Personen vergeblich auf die Eingangsbestätigung warten, bittet die Stadt um entsprechende Rückmeldung.

Im Zuge der Bürgerbeteiligung gründeten sich mehrere neue Bürgerinitiativen und Interessengruppen. Eine erste Durchsicht der Eingaben machte deutlich, dass ein großer Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Erhalt von Landschaft, von Frei- und Grünflächen ist. Es wurde in diesem Zusammenhang an dem 2008 ermittelten Wohnraumbedarf gezweifelt, aber andererseits auch gezielt aus der Bevölkerung auf Wohnraumbedarf hingewiesen. Von einigen Interessengruppen wurde der Wunsch geäußert, weitere Wohnbau- oder Gewerbeflächen im FNP auszuweisen Weitere Anregungen und Hinweise zum Thema Verkehr, Klima, Windkraft, Gewerbeentwicklung sowie viele weitere Aspekte aus allen Stadtbezirken gingen bei der Verwaltung ein. Insgesamt weisen die Anregungen eine große Bandbreite mit zum Teil widersprechenden Zielsetzungen auf. Aufgabe der Stadt ist es nun, die verschiedenen Interessen in einem neuen Entwurf zusammen zu führen und dann der Politik vorzulegen.

Parallel zu den Bürgerinnen und Bürgern wurde die Beteiligung der Behörden durchgeführt. Auch hier sind insgesamt ca. 50 Schreiben eingegangen. Alle eingegangen Aspekte müssen nun ausgewertet und geprüft werden. Das gleiche gilt für die noch in Arbeit befindlichen Gutachten und Untersuchungen, wie z. B. das Baulandkataster, die Aktualisierung des „empirica“- Gutachtens und das Anpassungskonzept an den Klimawandel und die Kaltluftsituation. Weiterer Prüfungsbedarf und möglicherweise die Notwendigkeit zusätzlicher Gutachten muss im weiteren Verfahren nun geklärt werden.

Aufgabe der Verwaltung ist es nun, zu allen Aspekten die privaten und öffentlichen Belange gegenüber zu stellen, untereinander abzuwägen und eine Beratungsgrundlage für die Politik zu erarbeiten. Im Fokus liegen hier im Moment insbesondere die neu dargestellten Wohn- und Gewerbeflächen unter Berücksichtigung der aktualisierten Bedarfsermittlung. Das Ergebnis dieser Abwägung wird dann der Politik als Beratungsgrundlage vorgelegt – voraussichtlich im Herbst 2015. Die Politik wird über die verschiedenen Belange beraten und letztendlich über die neue Darstellung im FNP entscheiden. Zu diesem Planungsstand wird es eine ausführliche Begründung mit Umweltbericht geben.

Elmar Wiezorek, Leiter des Fachbereiches Umwelt der Stadt Aachen, erläuterte auf der Pressekonferenz am Montag das Vorgehen seines Amtes bei der Bewertung von Flächen: „Wir haben geprüft, welche Schutzgüter durch eine Veränderung betroffen wären und dann ein Ranking aus Umweltsicht aufgestellt. Aachen hat durch seine Talkessellage eine besondere Situation. Es gibt zwei Bereiche, die einer Abwägung nicht zugänglich sind – der Europäische Artenschutz und das Wasserrecht.“ Wenn diese Bereiche nicht berührt seien, könne man mit nachvollziehbaren Gründen Entscheidungen über sehr viele Flächen treffen.

Insgesamt handelt es sich um ein sehr aufwendiges Prüfverfahren und somit um einen langen Prozess, bis ein Entwurf des Flächennutzungsplanes von der Politik beschlossen und im Rahmen der Offenlage erneut ins Beteiligungsverfahren gehen kann. Während der Offenlage – voraussichtlich im Winter 2016/2017 - müssen alle für das Planverfahren relevanten Unterlagen einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger erneut die Gelegenheit, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Auch den Behörden wird in diesem Zeitraum erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die mit der Politik abgestimmten Stellungnahmen zu den eingegangenen Schreiben werden dann ebenfalls veröffentlicht und für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein.

Auch die in der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen unterliegen wieder der Abwägung. Sofern nach der Abwägung keine „die Grundzüge der Planung“ betreffenden Änderungen des Entwurfes erforderlich sind, wird der Entwurf einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht der Politik zur Beschlussfassung. Im Anschluss hat die Bezirksregierung drei Monate Zeit, den Flächennutzungsplan zu genehmigen. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan – voraussichtlich im Jahr 2017 - wirksam.

Die Dokumentation des Beteiligungsverfahrens ist auf der Homepage der Stadt Aachen einsehbar unter www.aachen.de/aachen2030 abrufbar.