Alles rund um Aachen

Für das Jugendamt der Stadt Aachen ist jetzt eine neue Satzung veröffentlicht worden. In der Satzung aus dem Jahr 1992, die nun durch einen 4. Nachtrag überarbeitet wurde, wurden einige Änderungen für  den Kinder- und Jugendausschuss eingearbeitet. Zwei Neuerungen betreffen die Zusammensetzung des Ausschusses: Eine oder ein Vertreterin beziehungsweise Vertreter des städtischen Jugendamtselternbeirates ist nun offiziell als beratendes Mitglied mit in die Satzung aufgenommen. Und: Die Parteien, die aufgrund des Parteiproporzes keinen stimmberechtigten Sitz im Kinder- und Jugendhilfeausschuss haben, können jetzt ein beratendes Mitglied in den Ausschuss entsenden.

Die gesamte, geänderte Satzung ist unter www.aachen.de/stadtrecht in der Rubrik „Kinder, Jugend, Schule und Kultur“ zu finden.