Alles rund um Aachen

Der Betriebsausschuss Kultur hat in seiner aktuellen Sitzung vom 18. September 2014 einstimmig beschlossen, ein gotisches Elfenbeinkästchen aus dem Bestand des Suermondt-Ludwig-Museums an das Museum Gotha zurückzugeben Seit den 70iger Jahren befindet es sich im Besitz der Stadt Aachen. Das Elfenbeinkästchen aus dem 14. Jahrhundert und mit einem geschätzten Wert von 100 000 Euro war unter noch ungeklärten Umständen in den Wirren der Nachkriegszeit 1945/46 aus der Kunstsammlung Gotha in den Westen verschwunden.

Möglicherweise wurde es dort durch Museumsmitarbeiter der Gothaer Sammlung oder durch russische Besatzungskräfte verkauft. Möglich ist aber auch, dass das Elfenbeinkästchen durch das Haus Sachsen-Coburg-Gotha mithilfe amerikanischen Militärs nach Bayern transportiert und dort veräußert wurde. Eine Spur führt zum Auktionator und Kunsthändler Adolph Weinmüller aus München. Bei ihm ersteigerte nämlich im Dezember 1957 der Aachener Sammler Franz Monheim die besagte Elfenbeinschatulle. Weinmüller erklärte Monheim nach erfolgter Versteigerung, dass das Elfenbeinkästchen sich zwar einst im Besitz einer Stiftung des Herzogs von Coburg und Gotha befunden habe, die aber zwischenzeitlich ihren Verzicht auf die Schmuckschatulle erklärt habe.

Damit ging Weinmüller schlicht über die Tatsache hinweg, dass die Kunstsammlungen der Museen in Gotha ab 1928 der Verwaltung durch das Thüringische Ministerium für Volksbildung und Justiz unterstand und damit gar nicht mehr Eigentum des Hauses Sachsen Coburg und Gotha waren. Franz Monheim seinerseits ahnte nichts davon, als er das gotische Elfenbeinkästchen 1969 dem Sammlerehepaar Peter und Irene Ludwig vermachte. Diese wiederum schenkten das so genannte „Minnekästchen“ 1977 dem städtischen Suermondt-Ludwig-Museum.

Michael Rief, Kustos im Suermondt-Ludwig-Museum, schreibt in seiner Vorlage für den Betriebsausschuss Kultur, dass es außer Zweifel stehe, dass das Elfenbeinkästchen 1945/46 widerrechtlich der staatlichen Kunstsammlung Gotha entzogen wurde. Obwohl die genauen Umstände noch nicht geklärt werden konnten, bestehe abseits der rechtlichen Situation eine moralische Verpflichtung, solche Objekte dem rechtmäßigen Eigentümer, also dem Museum in Gotha, zurück zu geben. Rief: „Deutsche Museen, die zu Recht auf die Rückgabe von in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion („Beutekunst) verschleppten Kunst- und Kulturgut pochen, sollten im eigenen Land mit gutem Beispiel vorangehen.“