Alles rund um Aachen

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung einer überarbeiteten Kanalanschlusssatzung für die Stadt Aachen zugestimmt. Die Überarbeitung war nötig geworden, weil das Land Nordrhein-Westfalen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die entsprechende und zurzeit in Aachen gültige Satzung verändert hatte.
Die Dichtheit ihrer Hausanschlüsse brauchen nur noch Eigentümer von Häusern oder Unternehmen nachzuweisen, deren Grundstücke in Wasserschutzgebieten liegen. Die Eigentümer von Wohnhäusern müssen ihrer gesetzlichen Pflicht bis Ende 2015 (Abwasserleitung vor 1965 gebaut) oder bis Ende 2020 (nach 1965 gebaut) nachkommen und bis dahin einen entsprechenden Prüfbericht bei der Stadt Aachen vorlegen. Die Betreiber von Anlagen, die industriell oder gewerblich genutzt werden, müssen ihre Hausanschlüsse ebenfalls überprüfen lassen, aber unter etwas anderen Spielregeln. Die Stadt wird die Betroffenen in den nächsten Wochen anschreiben und sie um den gewünschten Prüfbericht bitten.

Die Änderung des Landesgesetzes aus dem Jahr 2008 war erforderlich geworden, weil viele Hauseigentümer und Firmeninhaber in Aachen und an vielen anderen Orten im Land massiv gegen ein neues Landesgesetz aus dem Jahr 2008 protestiert hatten. Sie konnten nicht verstehen, dass das Land alle Haus- und Grundstückseigentümer zwingen wollten, ihre Kanalanschlüsse überprüfen zu lassen.
Manche Geschäftsleute hatten schnell ein neues Tätigkeitsfeld für sich entdeckt und sorgten mit ihrem Auftreten für viel Verunsicherung in weiten Teilen der Bevölkerung. Das Land reagierte auf diese Entwicklung und veränderte das Gesetz im Jahr 2013. Auf Grundlage dieses geänderten Gesetzes kann die Stadt nun auch ihre zurzeit gültige Kanalanschlusssatzung aufheben und eine neue in Kraft setzen.