Alles rund um Aachen

Im Nikolausviertel rund um Büchel, Nikolausstraße und Antoniusstraße wird ein Städtebauwettbewerb durchgeführt, um diesen Bereich städtebaulich aufzuwerten. Dies beschloss der Planungsausschuss in der Sitzung am Donnerstagabend einstimmig.
Die Aufwertung des Viertels erfolgt durch eine Planung, die die Begrenzung der Bordellnutzung auf den östlichen Teil der Antoniusstraße vorsieht. Dort ist die Errichtung eines „Laufhauses“ geplant. Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe sind lediglich im Erdgeschoss zulässig, die Obergeschosse sollen dem Wohnen vorbehalten werden, wobei ein Anteil von 20 Prozent für geförderten Wohnungsbau vorgesehen ist.

Die Straßen im Plangebiet sollen Fußgängerzonen werden. Darüber hinaus soll ein Geschäftshaus errichtet werden. Der Städtebauwettbewerb wird die Struktur und die Gestaltung der Bebauung zum Inhalt haben. Das Ergebnis soll in einen Bebauungsplan einfließen, der anschließend aufgestellt wird. Ein externes Büro wird mit der Durchführung beauftragt werden.
Eine Vorkaufsrechtssatzung wurde im Dezember 2005 durch den Rat beschlossen. Ein privater Käufer eines Grundstücks in diesem Bereich kann eine Ausübung des  städtischen Vorkaufsrechts verhindern, wenn er sich zur Einhaltung der Ziele der städtebaulichen Planung verpflichtet.