Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Alle Schweinehaltungen, auch Kleinhaltungen, sollen - sofern nicht schon geschehen - den Veterinärbehörden gemeldet und bei der Tierseuchenkasse registriert werden. Darauf weist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) jetzt ausdrücklich hin. Als Grund für diesen Appell nennt das LANUV die Afrikanische Schweinepest (ASP), die Anfang des Jahres in Polen und Litauen nachgewiesen wurde. Nach den ersten Ausbrüchen erfolgten weitere Nachweise in Hausschweinebeständen und bei Wildschweinen. Eine Einschleppung dieser hochansteckenden und für Schweine tödlich verlaufenden Viruserkrankung nach Nordrhein-Westfalen soll unbedingt verhindert werden. Eine Gefährdung für Menschen sowie andere Haus- und Nutztiere besteht jedoch nicht!

„Auch Kleinhaltungen von Schweinen können bei der Verbreitung von Tierseuchen eine besondere Rolle spielen“, erklärt der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen, Dr. Peter Max Heyde. Diese Haltungen verfügen in der Regel nicht über sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen, wie z.B. eine wirksame Abschirmung von Wildschweinen. Auch die beliebten „Minipigs“ können daran erkranken. „Durch den Kontakt zu Wildschweinen kann der eigene Bestand infiziert werden“, gibt Heyde zu Bedenken. Vor diesem Hintergrund wird auch darauf hingewiesen, dass die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine verboten ist, da auch diese Träger von Krankheitserregern sein können.

Es ist zudem gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Schweinehalter sich grundsätzlich bei der Tierseuchenkasse registrieren lässt.

Sollte eine Einschleppung erfolgen, muss dies möglichst schnell er-kannt werden. Daher ist es von größter Bedeutung, dass alle Schweinehaltungen, auch Kleinhaltungen, den Veterinärbehörden bekannt sind.

Mehr zur Afrikanischen Schweinepest: http://www.fli.bund.de Kontakt zum Veterinäramt: vetamt@staedteregion-aachen.de