Alles rund um Aachen

Die Amtszeit des bisherigen Schiedsmanns für den Bezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim läuft aus; das Amt ist ab Oktober neu zu besetzen. Die Stadt Aachen sucht nun eine Frau oder einen Mann, die bzw. der diese Funktion dann übernimmt. Wer diese Funktion übernehmen will, muss im Schiedsamtsbezirk wohnen und das 30. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr, vollendet haben. Weitere Anforderungen: Sie oder er darf nicht unter Betreuung stehen, nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein und muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Eine juristische Vorbildung wird nicht erwartet.

Zur Schlichtung von Streitigkeiten kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger an den so genannten „Schiedsmann“ wenden, ohne direkt vor Gericht gehen zu müssen. Zuständig ist immer diejenige Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat. Schiedsleute werden von der jeweiligen Bezirksvertretung im Stadtbezirk für fünf Jahre gewählt und formell vom Amtsgericht bestätigt. Der Schiedsamtsbezirk Aachen-Kornelimünster /Walheim ist identisch mit dem Gebiet des Stadtbezirks Aachen-Kornelimünster/Walheim.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim haben, können sich formlos, jedoch schriftlich, unter Angabe ihrer Personalien beim städtischen Fachbereich Recht der Stadt Aachen, Kasinostraße 48/50, 52066 Aachen, melden. Auch telefonische Rückfragen sind beim Fachbereich Recht, und zwar über Call Aachen, Telefon 4320, möglich.