Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. An diesem Freitag, dem 13. Juni, ist bundesweiter Rauchmeldertag. Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit der Gesundheit aus? Wer schützt sie? Das wirksamste Mittel, um Brandentwicklungen rechtzeitig zu erkennen, sind Rauchmelder. Deswegen gibt es mittlerweile in 13 Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht, in Nordrhein-Westfalen seit 01. April 2013. Doch viele Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, sind oft immer noch nicht ausreichend informiert. Deshalb stehen sie beim diesjährigen Rauchmeldertag am 13. Juni 2014 im Vordergrund.

Worauf sollte beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden? Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und der Angabe "EN 14604" versehen sein. Rauchmelder, die zusätzlich mit dem unabhängigen Qualitätszeichen "Q" versehen sind, werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität zum Beispiel gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren verfügt?, erklärt Kreisbrandmeister Bernd Hollands.

Laut den Bauordnungen der Bundesländer mit Rauchmelderpflicht müssen Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und sie so Brände bereits in der Entstehungsphase erkennen können, ist es
wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen. Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. ?Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich?, unterstreicht Bernd Hollands.

Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen will, beauftragt am besten einen Dienstleister, der etwa den bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen
verfügt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist der Vermieter für den Einbau verantwortlich und der Mieter für die Wartung bzw. für den Austausch der Batterien.

Informationen zur Rauchmelderpflicht in den Bundesländern und zu Rauchmeldern allgemein gibt es im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de