Alles rund um Aachen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat den Antrag einer Aachener Bürgerin, die Genehmigung für Veranstaltungen im Musikbunker in der Goffartstraße sofort auszusetzen, zurückgewiesen. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung bleibt die im April 2013 (in Form einer „Baugenehmigung“) erteilte Erlaubnis damit vorläufig in Kraft. Die ursprüngliche Baugenehmigung aus dem Jahr 1995 beschränkte die Personenzahl aus Brandschutzgründen noch auf 135 Teilnehmer. Aufgrund von Verbesserungen im Brandschutz durch den Verein „Musikbunker Aachen e.V.“ wurde diese Auflage im April 2013 erweitert. Gegen die neue Genehmigung hatte sich die Klägerin gerichtlich zur Wehr gesetzt. Das Eilverfahren ist jetzt in zweiter Instanz durch das OVG Münster zurückgewiesen worden, das Hauptverfahren steht jedoch noch aus.

„Wir sind froh, dass mit dem Beschluss die Arbeit des Musikbunkers, die für das Kulturleben unserer Stadt eine hohe Bedeutung hat, vorläufig fortgesetzt werden kann. Natürlich  müssen unsere Anstrengungen weiter gehen, um einen Modus zu finden, damit gute nachbarschaftliche Beziehungen im Umfeld des Musikbunkers wieder hergestellt werden können“, erklärte Oberbürgermeister Marcel Philipp.

In dem noch folgenden Hauptverfahren wird die grundsätzliche Frage geklärt, welche Art von Veranstaltung im Musikbunker durchgeführt werden darf und in welchem Umfang auf die Belange der Nachbarn Rücksicht zu nehmen ist. Dabei spielt eine Rolle, wie sich in der Umgebung des Musikbunkers Wohnen und  Gewerbenutzung aufteilt, ob es sich also planungsrechtlich um ein sogenanntes „Mischgebiet“ oder um eine „Gemengelage“ aus „Gewerbe“- beziehungsweise „Mischgebiet“ handelt. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.