Alles rund um Aachen

Im Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Stadt sitzen nicht nur stimmberechtigte Mitglieder der Ratsfraktionen, sondern auch stimmberechtigte Frauen und Männer, die von den so genannten anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe in Aachen vorgeschlagen und vom Rat der Stadt Aachen gewählt werden. Bis zum Freitag, 6. Juni 2014, können die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nun wieder Vorschläge einreichen für die Neubildung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach den Kommunalwahlen. Bereits eingegangene Vorschläge werden in der Vorschlagsliste für die Wahl berücksichtigt, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und vollständig sind. Weitere Vorschläge müssen schriftlich bis zum Stichtag eingehen beim:

Fachbereich 45; Kinder, Jugend und Schule Geschäftsstelle Kinder- und Jugendhilfeausschuss Mozartstraße 2-10, 52064 Aachen

Die einzelnen Vorschläge müssen folgende Angaben enthalten:

●     Angaben zum vorschlagsberechtigten freien Träger

●     Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf des vorgeschlagenen stimmberechtigten Mitgliedes

●     Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf des vorgeschlagenen Stellvertreters

Eine wichtige Voraussetzung: Wer vorgeschlagen wird, muss seinen Wohnsitz in der Stadt Aachen haben. Gesucht werden insgesamt zwölf Mitglieder und zwölf Stellvertreter. Welche gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben im Detail gelten, ist im Text der offiziellen öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Aachen auf www.aachen.de/bekanntmachungen oder in den Aachener Tageszeitungen vom Samstag, 17. Mai, zu finden.