Polizeibericht

Aachen (ots) - Der Fall könnte eine Vorlage für angehende Ordnungshüter auf der Polizeischule im Fach Kriminalistik sein. Die entscheidende Frage um Schuld oder Nichtschuld, im nachfolgenden Fall: Sexualdelikt oder Notdurft?

So geschehen dieser Tage in der Aachener Innenstadt. Eine Frau hatte am helllichten Tage aus ihrem Fenster hinausgeschaut und einen Exhibitionisten entdeckt. Per Notruf schilderte sie der Polizei, was sie sah. Der Mann halte sich auf einer Grünfläche auf. Er habe seine Hosen bis auf die Knie herunter gelassen, in gebeugter Haltung kratze er sich "vorne", so die Frau. Schließlich habe sie sich abgewandt. Als sie später noch einen Blick hinüber warf, ging der Mann vollständig bekleidet weg.

Die Polizei spürte den Verdächtigen wenig später, unweit des Tatortes auf. Vorschriftsmäßig, nach ordnungsgemäßer Belehrung, hielten die Beamten dem sichtlich alkoholisierten Mann vor, sich exhibitionistisch betätigt zu haben. Hierfür gäbe es schließlich eine Zeugin.

Der 53-Jährige räumte die Tat in Teilen ein. Er bestätigte, die Hose heruntergelassen und sich womoglich auch "vorne" gekratzt zu haben. Allerdings entgegnete er den Beamten folgenden

Rechfertigungsgrund: Er habe dringend auf Toilette gemusst und habe in den Grünstreifen gemacht. Er sei stark alkoholisiert....aber kein Exhibitionist. Nun stand das Beobachtete gegen die Aussage des Beschuldigten. Die Beamten nahmen darauf hin eine Sichtprobe am Tatort vor und hielten die Angaben des 53-Jährigen fest, bzw. nicht fest, sie verzichteten auf eine Sicherstellung des corpus delicti. Die Ermittlungen laufen jedenfalls.

Im Minderfall ist es auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit: In Grünanlagen darf man(n) nicht machen....