Alles rund um Aachen

Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis nur noch bis Dienstag möglich

Am Sonntag, 25. Mai, finden in Nordrhein-Westfalen die Europawahl und die Kommunalwahl statt. Gewählt wird auch der Integrationsrat. Wie schon mehrfach berichtet, sind auch diejenigen Aachener Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, bei der Integrationsratswahl wahlberechtigt. Allerdings müssen sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie neben der deutschen keine andere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis kann noch bis morgen, Dienstag, 13. Mai, 15 Uhr, im städtischen Fachbereich Verwaltungsleitung/Wahlen, Peterstraße 17 (Bushof), 6. Etage, beantragt werden. Dazu ist die Vorlage der Einbürgerungsurkunde oder einer beglaubigten Kopie sowie des Personalausweises erforderlich.

Grundsätzlich wahlberechtigt bei der Integrationswahl ist, wer 

- nicht Deutscher gemäß Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,

- eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt,

- eine deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung besitzt,

- am Wahltag 16. Jahre alt ist (geboren am 25.05.1998 und früher),

- sich mind. seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhält und

- mindestens seit dem 16. Tag (09.05.2014 und früher) vor der Wahl seine Hauptwohnung in Aachen hat.

Zur Wahl stehen sieben Listen und drei Einzelbewerber. Weitere Infos zur Integrationsratswahl sowie zu den anderen Wahlen gibt es unter aachen.de.