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StädteRegion Aachen. Änderungen im Straßenverkehrsrecht: Ab dem 01. Mai 2014 werden das neue „Fahreignungsregister“ (FAER) und das „Fahreignungs-Bewertungssystem“ eingeführt. Sie lösen das bisherige „Verkehrszentralregister“ (VZR) und das „Punktesystem“ ab. Das Verfahren soll somit einfacher, gerechter und transparenter gemacht werden.

Im Zuge dieser Neuregelung wird es auch Änderungen in der bisherigen Punktebewertung geben. Ab Mai werden nur noch Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro sowie Verkehrsstraftaten mit Punkten belastet. Vergehen, die keine direkte Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, werden nicht mehr mit Punkten geahndet. Fortan erhalten Verkehrssünder für schwere Ordnungswidrigkeiten einen Punkt und für Ordnungswidrigkeiten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder besonders schwere Ordnungswidrigkeiten zwei Punkte. Drei Punkte werden für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt.

Mit der Übernahme des neuen Systems werden Delikte, die nach neuem Recht nicht mehr bestraft werden (unter einem Bußgeld von 60 Euro), automatisch gelöscht. Alte Punkte werden umgerechnet und in das Fahreignungsregister übernommen. Dieses setzt sich aus vier Stufen zusammen: Vormerkung (ein bis drei Punkte), Ermahnung (vier und fünf Punkte), Verwarnung (sechs und sieben Punkte) und Entziehung der Fahrerlaubnis (acht Punkte und mehr).
Begleitpersonen im Rahmen des begleitenden Fahrens (BF 17) dürfen künftig nicht mehr drei, sondern nur noch einen Punkt vermerkt haben.

Außerdem wird es Neuerungen bezüglich der Tilgungsfristen geben. Eingetragene Taten bleiben nicht mehr über längere Zeit gespeichert, da die Tilgungshemmung entfällt und jeder Verstoß einzeln verjährt. Punkte verfallen deshalb nun nach festgelegten Fristen: schwere Ordnungswidrigkeiten nach zweieinhalb Jahren, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten nach fünf Jahren, Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis nach fünf Jahren und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach zehn Jahren. Als Stichtag gilt der 30. April. Alle Punkte, die bis zu diesem Datum verhängt wurden, werden noch nach dem alten System behandelt.

Durch die freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminaren können Punkte auch weiterhin aktiv abgebaut werden. Allerdings wird nur noch ein Punkt in fünf Jahren abgezogen.

Weitere Informationen zur Umstellung sind beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erhältlich. Auskünfte über den aktuellen Punktestand können beim Kraftfahrtbundesamt beantragt werden.