Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Aller Anfang an einer neuen Schule ist schwer - besonders, wenn man aus einem anderen Land kommt und die Sprache der neuen Heimat noch nicht beherrscht. Und, wenn man dann auch noch eine weitere neue Sprache in der Schule lernen soll, wird es doppelt schwierig. Aus diesem Grund gibt es sogenannte „Sprachstandsfeststellungen“. Sie geben Jugendlichen mit Migrationshintergrund die Chance, auf freiwilliger Basis eine Prüfung in ihrer Muttersprache abzulegen. Diese wird dann anstelle einer Pflichtfremdsprache, normalerweise Englisch oder Französisch, gewertet.

In der Region fand diese Sprachprüfung jetzt in der Gemeinschaftshauptschule (GHS) Burtscheid in Aachen statt. 84 Jungen und Mädchen aller Schulformen im Alter von 15 und 16 Jahren hatten sich zu Beginn des Schuljahres im vergangenen Herbst für die Feststellungsprüfung angemeldet. Geprüft wurde in 15 Sprachen: arabisch, dari, farsi, persisch, französisch, griechisch, niederländisch und italienisch sowie kroatisch, polnisch, portugiesisch, russisch, spanisch, türkisch und ukrainisch.

Viele der Jugendlichen sind erst vor ein bis zwei Jahren nach Deutschland gekommen und müssen die deutsche Sprache ganz neu erlernen. Zusätzlich müssten sie eigentlich an ihrer neuen Schule eine Fremdsprache belegen und damit eine zweite für sie unbekannte Sprache erlernen. Um dies zu erleichtern, hat das Kultusministerium 1992 das Angebot geschaffen, dass die Amtssprache des Herkunftslandes anstelle einer Pflichtfremdsprache durch eine Sprachprüfung anerkannt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass bisher keine Note in dieser ersten Fremdsprache eingetragen ist. An allen anderen Unterrichtsfächern nehmen die Schülerinnen und Schüler ganz normal teil und werden bewertet. Auch in den Englisch- oder Französischstunden können sie dabei sein. Dort erhalten sie für ihre Leistungen allerdings keine Noten.
Die Prüfung selbst setzt sich aus zwei Teilen zusammen und richtet sich im Anforderungsniveau nach dem angestrebten Schulabschluss der Prüflinge.

Der schriftliche Teil dauert je nach Anspruchshöhe 45 oder 90 Minuten. Ebenso lange würde eine Klausur in der Pflichtfremdsprache geschrieben. Ausgewertet und benotet werden die Leistungen von Lehrkräften der Herkunftssprache. Im Anschluss folgt eine mündliche Prüfung über 20 Minuten. Diese wird von zwei fachkundigen Lehrern und einem Vorsitzenden, der auf die formale Einhaltung aller Regeln achtet, durchgeführt. Zum Abschluss erhalten die Geprüften ein Zertifikat mit der erreichten Note.

Die herkunftssprachlichen Prüfer organisiert das Schulamt. Den Vorsitz bei den Prüfungen in Aachen führten Willi Vitzer, Schulleiter der Gemeinschaftshauptschule (GHS) Gürzenich in Düren, und Jürgen Rehermann, ebenfalls Lehrer an der Gürzenicher GHS.

Im Vergleich zum vergangenen Jahr (39 Prüflinge in 10 Sprachen) hat sich die Zahl der geprüften Jugendlichen mehr als verdoppelt, was einen viel höheren organisatorischen Aufwand nach sich zieht. „Aber wichtig ist, dass die Jugendlichen dieses faire Angebot erhalten“, erzählte Georg Frett, stellvertretender Leiter des Schulamtes der StädteRegion. Außerdem mussten die Prüfungen auf zwei Tage verteilt werden und konnten nicht mehr, wie im vergangen Jahr, an einem Tag durchgeführt werden. Die Prüfung in thailändisch musste sogar an einer Dürener Schule stattfinden, da selbst die große GHS Burtscheid keine Räumlichkeiten für weitere Sprachprüfungen zur Verfügung stellen konnte. Denn der normale Schulbetrieb lief parallel zu den Sprachprüfungen weiter.