Alles rund um Aachen

Am 25. Mai finden nicht nur die Europawahl und die Kommunalwahl statt. Gewählt wird auch der Integrationsrat. Wahlberechtigt bei der Integrationswahl ist, wer

 

- nicht Deutscher gemäß Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,

- eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt,

- eine deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung besitzt,

- am Wahltag 16. Jahre alt ist (geboren bis einschließlich 25.05.1998),

- sich mind. seit einem Jahr (25.05.2013) rechtmäßig in Deutschland aufhält

- mind. seit dem 16. Tag (09.05.2014 und früher) vor der Wahl in Aachen die Hauptwohnung hat

Diejenigen Aachener Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, müssen die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie keine andere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Bis zum 13. Mai 2014 können sie im Fachbereich 01/Wahlen, Peterstraße 17 (Bushof), 6. Etage, die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen. Die Einbürgerungsurkunde oder eine beglaubigte Kopie und der Personalausweis sind mitzubringen.