Alles rund um Aachen

Der Einzelhandel soll in den Ortskernen gestärkt und lebendig gehalten werden, in den Randlagen und in Gewerbegebieten sollen sich hingegen keine großflächigen Supermärkte ansiedeln oder ausdehnen. Daher wird für den Bereich Peliserkerstraße / Gneisenaustraße ein Bebauungsplan aufgestellt, der die Vergrößerung eines bestehenden Lebensmitteldiscounters von 1.000 auf 1.300 Quadratmeter verhindert. Dieser Bebauungsplan liegt ab kommenden Montag, 17. März 2014, bis einschließlich 22. April 2014 im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Stock, Zimmer 400, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16  Uhr, mittwochs  bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr öffentlich aus.

In diesem Zeitraum haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anmerkungen und Stellungnahmen abzugeben, die in das weitere Verfahren (Satzungsbeschluss durch den Rat) einfließen.

Die Kriterien für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel sind im „Zentren- und Nahversorgungskonzept“ festgehalten, das der Rat im Juni 2011 verabschiedet hat. Es dient auch als Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Steuerung des Einzelhandels.

Der Bebauungsplan ist auch im Internet unter www.aachen.de/bauleitplanung einsehbar.