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Bereits in den neunziger Jahren entstanden  Planungen für eine Bebauung im Bereich Kornelimünster-West. Zunächst wurden an der Schleckheimer Straße im Jahre 2006 Einfamilienhäuser errichtet, die stark nachgefragt wurden. Daher wurde auch im Gebiet zwischen Oberforstbacher und Schleckheimer Straße ein Bebauungsplan aufgestellt, der ab kommenden Dienstag, 4. März, bis einschließlich 4. April im Verwaltungsgebäude am Marschiertor sowie im Internet unter www.aachen.de/bauleitplanung öffentlich ausliegt. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan geändert, der ebenfalls in diesem Zeitraum zur Offenlage ausliegt. Dies beschloss der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 7. November 2013.

 

In dem Bereich könnten nach Inkrafttreten des Bebauungs- und geänderten Flächennutzungsplanes (durch Satzungsbeschluss des Rates) dann etwa 135 Einfamilienhäuser und vier Geschossbauten mit ungefähr 24 Wohneinheiten errichtet werden. Zusätzlich soll eine viergruppige Kindertagesstätte entstehen, der vorhandene Kinderspielplatz wird durch eine zusätzliche Fläche von etwa 1.800 Quadratmetern in Richtung Norden vergrößert.

Verkehrlich werden die drei Teilbereiche der neuen Siedlung getrennt voneinander erschlossen. Der nördliche Bereich unterhalb der Abtei soll an die Oberforstbacher Straße angebunden werden, der südliche soll direkt über die Schleckheimer Straße angefahren werden. Die August-Macke-Straße wird bis zur Abtei verlängert, aber der Durchgangsverkehr soll über eine Abpollerung unterbunden werden. Ebenso wird mit der Max-Pechstein-Straße verfahren.

Eine Gestaltungssatzung soll dazu dienen, dass das Erscheinungsbild der neuen Siedlung weitgehend vereinheitlicht wird.

Die Pläne liegen im Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Lagerhausstraße 20, 4. Stock, Zimmer 400, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr, mittwochs bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr öffentlich aus. Im Internet sind sie unter www.aachen.de/bauleitplanung einsehbar. Bürgerinnen und Bürger haben bis 4. April die Möglichkeit, sich dazu zu äußern, die Stellungnahmen gehen in das weitere Verfahren ein.