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Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung (Dienstag, 18. Februar) Ausnahmeregelungen für die Kindertagespflege zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit kann die Verwaltung unter folgenden Voraussetzungen und in enger Abstimmung mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. eine Ausnahmeerlaubnis erteilen: Bei langjährig tätigen Tagespflegepersonen kann auf den Hauptschulabschluss verzichtet werden, wenn ansonsten eine Eignung festgestellt wurde. Mit Blick auf den Bildungsauftrag in Kindertagespflege wird die Tagespflegeerlaubnis aber auf bis zu drei Kinder beschränkt, um dem qualitativen Anspruch gerecht zu werden. Weiteren Ausnahmen muss die Fachbereichsleitung Kinder, Jugend und Schule zustimmen.