Alles rund um Aachen
Um Geduld bitten Elke Münich, Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und
Schule der Stadt Aachen, Manfred Ernst, Abteilungsleiter der
Planungsabteilung im Fachbereich, und Ulla Roder, für die Grundschulen
zuständige Schulrätin der StädteRegion Aachen, alle Eltern, die ihre
Kinder für das kommende Schuljahr 2014/2015 an einer Aachener
Grundschule angemeldet haben: Denn anders als bisher zum Jahresanfang
werden die Aufnahmezusagen der Grundschulen vermutlich erst nach Ostern
bei den Familien eingehen. „Das schmeckt uns auch nicht“, erläutert
Elke Münich bei der Vorstellung der Anmeldezahlen, diese Situation ließe
sich aber nicht ändern. „Aber eins zur Beruhigung: Wir haben in Aachen
mehr als ausreichend Platz für alle Grundschülerinnen und Grundschüler.
Vielleicht nicht immer an der Wunschschule“, so Münich.

Den Hauptgrund erläuterte sie beim heutigen Pressegespräch (Montag, 2.
Dezember): Laut dem „9. Schulrechtsänderungsgesetz“, auch
„Inklusionsgesetz“, das ab dem kommenden Schuljahr in Kraft tritt,
müssen Kinder mit einem so genannten sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarf vorrangig an der nächstgelegenen oder einer
wohnortnahen Schule zum gemeinsamen Unterricht aufgenommen werden.
Ebenfalls anders als bisher können vor der Einschulung in der Regel nur
noch Eltern einen Antrag auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
stellen. Dies ist bis zum 15. Januar noch beim Schulamt der StädteRegion
möglich. Das entscheidet dann, ob ein Feststellungsverfahren
durchgeführt wird, bei dem eine Förderschullehrkraft und eine
Grundschullehrkraft – unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes – den
Förderbedarf festlegen würden. „Dann gibt es ein Gutachten, das wird
ausgewertet“, so Schulrätin Roder. Danach muss den Eltern das Angebot
an einer geeigneten, wohnortnahen Regelschule und an einer Förderschule
gemacht werden. Erst wenn sich die Eltern dann entschieden haben, an
welcher Schule sie ihr Kind einschulen, können auch die Zusagen für die
anderen Kinder verschickt werden. Wie viele Familien einen Antrag
stellen, könne man laut Roder derzeit noch überhaupt nicht einschätzen:
„Gerade im ersten Jahr der Umsetzung brauchen wir Zeit, sonst gibt es
noch größere Unruhe.“

„Und diese hochkomplexe Lage wird dadurch noch schwieriger, dass wir an
einigen Schulen in Aachen sowieso schon eine zu hohe Nachfrage haben“,
so Abteilungsleiter Ernst. Denn in diesem Jahr sei die, in Aachen immer
schon ungewöhnliche hohe Zahl der Kinder, die nicht in die
nächstgelegene Grundschule gehen sollen, noch einmal um rund zwei
Prozent auf rund 27 Prozent gestiegen. Seit dem Wegfall der
Schulbezirksgrenzen für die Grundschulen im Jahr 2008 sei man auf
Prognosen zum Elternwahlverhalten angewiesen, die leider nicht immer
eintreffen. Nun käme noch das Inklusionsgesetz hinzu. Manfred Ernst ist
überzeugt: „Es wäre fahrlässig, jetzt schon Zusagen zu verschicken,
die man später zurückziehen muss, weil die Kinder mit Förderbedarf
Vorrang haben.“ Trotzdem setzt man weiter auf ein wohnortnahes
Grundschulangebot: „Und deshalb müssen wir auch Kinder an einigen
Schulen ablehnen, damit die Schulen gleichmäßig ausgelastet sind.“
Einziger Tipp für Eltern, deren Kind auf keinen Fall einen
sonderpädagogischen Förderbedarf hat und an einer Schule angemeldet
ist, bei der jetzt schon Überhänge bestehen: Rechtzeitig nach
Alternativen umsehen, etwa in benachbarten Schulen, in denen noch Plätze
frei sind. „Alle unsere Grundschulen bieten hervorragenden Unterricht
an“, sagt Elke Münich.

Laut den derzeit vorliegenden Datensätzen müssten 2.116 Schülerinnen
und Schülern angemeldet werden. 106 waren es bis zum 25. November noch
nicht. Die Anmeldezahlen, die am kommenden Donnerstag, 5. Dezember, dem
Schulausschuss vorgestellt werden, sind auch noch nicht endgültig. Es
handelt sich um eine Momentaufnahme, das System verzeichnet weiterhin
eine hohe Bewegung. Die Eltern von derzeit 503 Schulneulingen haben sich
bei der Schulwahl für ihr Kind für eine andere als die nächstgelegene
Schule entschieden, 42 Kinder kommen nicht aus Aachen. An den folgenden
Schulen gibt es jetzt schon zu hohe Anmeldezahlen.

Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Am Höfling
Da die GGS Am Höfling in den Jahrgangsstufen 1 bis 4
jahrgangsübergreifenden Unterricht erteilt, befinden sich in allen
Klassen Schulneulinge. Alle 12 Klassen gelten als Eingangsklassen. Die
Gesamtaufnahmekapazität der Schule liegt bei 296 Kindern. Während die
Schule vor Inkrafttreten des „8. Schulrechtsänderungsgesetzes“
jährlich noch bis zu 90 Schülerinnen und Schüler aufnehmen konnte,
sinkt diese Zahl auf nunmehr durchschnittlich 74 Schülerinnen und
Schüler. Zurzeit sind 78 Erstklässler angemeldet. Da die 222 Kinder
hinzugezählt werden müssen, die die Schule jetzt in den Klassen 1 bis 3
bereits besuchen, können nur noch 74 weitere Kinder aufgenommen werden.

GGS Am Lousberg
Die zweizügige GGS Am Lousberg kann 75 Anmeldungen verzeichnen, 30
Anmeldungen mehr als zum Schuljahr 2013/2014. Die Aufnahmekapazität der
Schule liegt bei 53 Kindern. Die Eltern werden im Rahmen der Beratungen
auf freie Kapazitäten an der Annaschule, der Katholischen Grundschule
(KGS) Am Fischmarkt und der KGS Passstraße hingewiesen.

KGS Am Römerhof
Die dreizügige KGS Am Römerhof kann jährlich maximal 81 Kinder in drei
Klassen mit je 27 Kindern aufnehmen. Derzeit sind 98 Kinder angemeldet,
von denen jedoch 56 Kinder keine „Anspruchskinder“ sind – für diese
Kinder ist es nicht die nächstgelegene oder nächstgelegene
konfessionelle Grundschule.

GGS Brühlstraße und katholischer Teilstandort Barbarastraße
Die Zügigkeit der GGS Brühlstraße ist nach der Schulentwicklungsplanung
2013 bis 2018 um einen Zug gesenkt worden. Es sind 60 Kinder angemeldet,
die Aufnahmekapazität liegt bei 56 Kindern. Am katholischen Teilstandort
Barbarastraße können 19 Anmeldungen verzeichnet werden, allerdings haben
die Eltern von drei Kindern bereits Anträge auf Feststellung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Ziel des Besuches einer
Förderschule gestellt. Die Gesamtaufnahmekapazität des Schulverbundes
liegt bei 85 Schülerinnen und Schülern, derzeit liegen insgesamt 79
Anmeldungen vor. Derzeit hat der Schulverbund weitere
Aufnahmekapazitäten für sechs Schülerinnen und Schüler. Wenn die
Anträge auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Sinne
der Eltern entschieden werden, erhöht sich die Aufnahmekapazität auf
neun Schülerinnen und Schüler.

GGS Driescher Hof
Die zweizügige GGS Driescher Hof hat eine maximale Aufnahmekapazität
von 48 Kindern, es sind 52 Kinder angemeldet.


Marktschule Brand
Die Zügigkeit der Marktschule Brand ist nach der
Schulentwicklungsplanung 2013 bis 2018 um einen Zug gesenkt worden. An
der Marktschule Brand sind mit 78 Schülerinnen und Schülern erheblich
mehr Kinder angemeldet als in den Vorjahren. Aufnahmekapazitäten
bestehen noch in geringem Maße an der GGS Brander Feld. Die KGS
Kornelimünster hat ebenso wie die KGS Forster Linde und die GGS
Schönforst weitere Aufnahmekapazitäten.

GGS Walheim
An der GGS Walheim sind 61 Kinder angemeldet, die Aufnahmekapazität der
zweizügigen Schule liegt bei 56 Kindern.

Alle Anmeldezahlen im Ratsinformationssystem der Stadt Aachen unter:
http://ratsinfo.aachen.de/bi/allris.net.asp. Sitzung des
Schulausschusses am 5. Dezember.





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