Alles rund um Aachen
Und schon wieder ist es so weit, die Weihnachtsauslagen in den Geschäften und die Weihnachtsbeleuchtung in den Straßen lassen erkennen, dass der Winter vor der Tür steht. Aber wie wird wohl der Winter? Lang, kalt und schneereich oder sorgt er nur gelegentlich für winterliche Anstriche. Egal wie es kommt, die Winterdienstprofis des Aachener Stadtbetriebes sind gerüstet. Sichere Straßen, Wege und Plätze im Winter sind eine wichtige Aufgabe. Hierfür sorgt in den Wintermonaten der Aachener Stadtbetrieb im Auftrag der Stadt Aachen. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften stehen dabei neben der Verkehrssicherungspflicht vor allem der Umweltschutz und die Wirtschaftlichkeit mit an oberster Stelle. Seit Anfang November sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aachener Stadtbetriebes einsatzbereit und können sofort ausrücken, wenn Schnee und Glätte das erfordern: Und zwar in aller Frühe und wenn es sein muss, auch rund um die Uhr.

 

Maschineller Winterdienst

Wenn die meisten noch schlafen, schieben und streuen die Fahrer des maschinellen Winterdienst mit ihren 35 Streufahrzeugen die Straßen frei und sorgen im gesamten Stadtgebiet auf rund 1.200 Straßen mit einer Streckenlänge von ca. 1.500 km für sichere Verhältnisse. Da es nicht möglich ist, bei Schnee oder Glatteis alle Straßen gleichzeitig zu betreuen, arbeitet der maschinelle Winterdienst nach einem Dringlichkeitsplan.

 

Dringlichkeitsstufe 1

Ab 4 Uhr werden zuerst die Fahrbahnen mit besonderer Verkehrsbedeutung von Schnee und Eis befreit. Hierzu zählen z.B. Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Zufahrtstraßen zu Krankenhäusern. Wenn die Stufe 1 gegen 7 Uhr abgearbeitet worden ist, haben die Winterdienstfahrer bereits eine Strecke von 555 Kilometern zurückgelegt.

 

Dringlichkeitsstufe 2

Im Anschluss an die Stufe 1 werden die rund 457 Kilometer der Dringlichkeitsstufe 2 betreut. Hierzu zählen vornehmlich Verbindungs- und Wohnsammelstraßen.

 

Dringlichkeitsstufe 3

Zur Stufe 3 gehören reine Wohn- und Anliegerstraßen. Der Winterdienst auf diesen Straßen wird im Anschluss an die Stufe 2 durchgeführt und umfasst eine Streustrecke von 423 Kilometern.

 

Manueller Winterdienst

Parallel zum maschinellen Winterdienst kümmern sich rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des manuellen Winterdienstes in der Regel schon ab 5 Uhr um die Verkehrssicherheit an 223 Kreuzungsbereichen, 27 Fußgängerzonen, 183 Fußgängerüberwegen, 410 Gehwegen, 81 Radwegen, 18 Brückenanlagen und 64 Treppenanlagen.


Winterdienst auf Gehwegen

Verantwortlich für die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer. Als Streumittel dürfen dabei nur abstumpfende Mittel wie zum Beispiel Sand oder Splitt eingesetzt werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur erlaubt, wenn der Einsatz von abstumpfenden Streumitteln nicht ausreicht, keine Wirkung erzielt und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit der Fußgänger gegeben ist, zum Beispiel bei Eisglätte, starkem Gefälle und an Treppenanlagen.

 

Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 Metern von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen. Die Verpflichtung zur Winterwartung auf Gehwegen erstreckt sich auch auf den Bereich der Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sowie an allen für den Fußgängerverkehr eingerichteten Fußgängerüberwegen, zum Beispiel Ampeln, Zebrastreifen oder Bordsteinabsenkungen. An diesen Stellen müssen die Gehwege bis zur Bordsteinkante so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

An Werktagen muss in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte entfernt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

 

Appell des Stadtbetriebs

Auch bei bester Organisation bringt die Winterzeit auch immer Beeinträchtigungen des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs mit sich. Deshalb: „Bitte haben Sie hierfür Verständnis und passen Sie Ihre Fahrweise den Witterungs- und Straßenverhältnissen an!“

 

 



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