Alles rund um Aachen
StädteRegion Aachen. In den vergangenen Tagen hat das Umweltamt der StädteRegion Aachen alle Naturdenkmale auf ihren Zustand kontrolliert. Bei der jährlichen Übrprüfung wurden insgesamt 250 Objekte - meist imposante und einzeln stehende Bäume - am Boden und aus einer Höhe von rund 30 Metern begutachtet. Ein Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde hat dabei überprüft, ob die Naturdenkmale in einem verkehrssicheren Zustand sind oder gezielte Pflegemaßnahmen brauchen. Auch der jährliche Zuwachs wurde genau dokumentiert. Dazu wird der Stammumfang in einem Meter Höhe über dem Boden gemessen.

Als Naturdenkmale werden gemäß dem Landschaftsgesetz NRW Einzelobjekte oder entsprechende Flächen bis fünf Hektar festgesetzt. Ihr besonderer Schutz muss aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich sein. Die Festsetzung kann auch die für den Schutz notwendige Umgebung einbeziehen. Dies ist insbesondere bei Bäumen notwendig, da deren Lebensraum der gesamte Kronenbereich ist, zuzüglich eines zwei Meter breiten Abstandsstreifens. Alles, was dort verdichtet, aufgeschüttet oder auch chemisch angewendet wird, kann zu einer dauerhaften Schädigung führen und ist nicht erlaubt. Die Beseitigung eines Naturdenkmals stellt sogar einen Straftatbestand dar. Naturdenkmale sind durch kleine Aluschilder gekennzeichnet, die beispielsweise auf den Stamm des Baumes geklebt werden. In Einzelfällen werden auch dreieckige Schutzgebietsschilder mit dem stilisierten Seeadler und der Aufschrift „Naturdenkmal“ an Objekten wie Alleen aufgestellt.
 
Mit Unterstützung von Mitarbeitern der Wabe e.V. und einer LKW-Arbeitsbühne geht es hoch in die Baumkronen, um einen Gesamtüberblick zu erhalten. Abgestorbene Äste oder Windbruch werden dabei sofort beseitigt. Der Austausch oder Einbau von Kronensicherungen mit Seilsystemen oder eine umfangreichere Kronenpflege erledigen später Fachfirmen.

Als Naturdenkmale sind auch besondere Felsformationen wie z.B. diejenige am Ortseingang von Simmerath-Dedenborn ausgewiesen worden. Hier spielt neben der Verkehrssicherung und die Freihaltung von Bewuchs eine wesentliche Rolle.

Eigentümer von Naturdenkmalen sind neben öffentlichen Stellen auch viele Privatpersonen. Allen sind nur Handlungen an diesen Objekten erlaubt, die vorher mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt worden sind. In der Regel läuft es so ab, dass die Eigentümer der StädteRegion eine Information über Probleme oder Vorhaben mitteilen. Daraufhin folgt eine Ortsbesichtigung und anschließend, wenn nötig, die Beauftragung einer Baumpflege-Fachfirma. Für die Eigentümer ist diese Leistung kostenfrei, da für die Unterhaltung und Verkehrssicherung des Objektes die StädteRegion Aachen als untere Landschaftsbehörde zuständig ist.

Übrigens: Nach dem Sturm „Christian“ gingen bislang bei der StädteRegion keine Hinweise über größere Schäden an den Naturdenkmalen ein – sicher auch ein Erfolg der stetigen Pflege und Überwachung der Bäume.

Weitere Hinweise und Informationen gibt es bei Udo Thorwesten  von der der unteren Landschaftsbehörde unter der Telefonnummer 0241-51982401 oder per Mail unter: udo-thorwesten@staedteregion-aachen.de.
 

Foto (StädteRegion Aachen)
Schätzungsweise 400 Jahre alt, ortsbildprägend und auch offiziell ein „Naturdenkmal“: Die alte Sommerlinde („Ar Lengd“) vor der Kirche in Simmerath-Eicherscheid wurde jetzt ebenso wie rund 250 weitere Objekte kontrolliert. Auf der Arbeitsbühne Udo Thorwesen von der StädteRegion und Alex Riffel von der Wabe.