Alles rund um Aachen
StädteRegion Aachen.Am Ende gab es dann doch Applaus für eine zwar kontroverse, aber gelungene Infoveranstaltung im Aachener August-Pieper-Haus. Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen hatten in einem ersten Anlauf verschiedene Vertreter von Jugendverbänden und größeren Vereinen eingeladen, um ihr neues Jugendschutzkonzept vorzustellen.

Hintergrund sind die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes, die nun auch Auswirkungen auf ehrenamtlich Tätige bei freien Trägern haben. Der Gesetzgeber will präventiven Schutz für Kinder und Jugendliche fördern, indem er einschlägig vorbestrafte Personen die Tätigkeit in einem Verein untersagt. Ein erweitertes Führungszeugnis, gibt Auskunft darüber, ob es einen Eintrag im Hinblick auf bestimmte Straftatbestände gibt, die einer Tätigkeit in engem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen entgegenstehen. Es muss einem Verantwortlichen im Verein vorgelegt werden. Auf die Vereine kommt damit deutlich mehr Arbeit zu. Doch auch für die Jugendämter erhöht sich das Arbeitsvolumen beträchtlich. Denn der Gesetzgeber hat sie verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit allen freien Trägern abzuschließen, die Fördermittel von Ihnen erhalten wollen.

Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Jugendämter, Verbände, Stadtjugendringen und Vereinen aus der StädteRegion Aachen hat schon entsprechende Vereinbarungen erarbeitet. Dabei war für alle Beteiligten wichtig, ein gemeinsam getragenes Jugendschutzkonzept für alle freien Träger auf den Weg zu bringen. Herausgekommen sind zwei Vereinbarungen. Die eine, gesetzlich vorgeschriebene, für Träger, die Jugendamtszuschüsse erhalten. Aber auch eine weitere, die alle freien Träger abschließen können, um so ein Zeichen für den Kinder- und Jugendschutz zu setzen.

Eine der Fragen des Abends war, wer genau ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss. Entscheidend ist die Art, Intensität und Dauer des Kontaktes eines Ehrenamtler mit Kindern und Jugendlichen. Nicht jede Tätigkeit in einem Verein beinhaltet das. Die Entscheidung trifft der jeweilige freie Träger mit fachlicher Unterstützung des örtlich zuständigen Jugendamtes selbst.

Die Arbeitsgruppe hat zu den vielen komplexen Fragen zwei Infobroschüren erstellt. Die eine richtet sich direkt an Ehrenamtler und informiert rund um das Thema Kindeswohlgefährdung: Wie erkenne ich Anzeichen, wie muss ich mich verhalten, an wen kann ich mich wenden? Die zweite Broschüre enthält ebenfalls Inhalte zum Kindesschutz, bietet aber darüber hinaus viele Informationen für freie Träger, wie das Bundeskinderschutzgesetz praktisch umgesetzt werden kann. So findet sich ein Raster, dass einzuschätzen hilft, welche Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis erfordert. Darüber hinaus gibt es exemplarische Vordrucke und eine Liste mit den kompetenten Ansprechpartnern.
Viele Fragen und auch kritische Stimmen wurden bei der Veranstaltung laut. Einig war man sich, dass Kinder- und Jugendschutz im Verein mehr erfordert, als nur die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Die Vertreter der Jugendämter und freien Träger unterstrichen die sehr gute Zusammenarbeit und warben bei den Teilnehmern darum, das Jugendschutzkonzept zu unterstützen und die Vereinbarungen abzuschließen.

Diese planen nach dem gelungenen Auftakt nun auch weitere  Informationsveranstaltungen in allen Kommunen in der StädteRegion Aachen. Neben den Informationen rund um die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes bietet sich für die Jugendämter dabei auch die Gelegenheit, insbesondere bei den Vereinen für die Beratungsangebote und Hilfsnetzwerke vor Ort zu werben. Denn schließlich, so der ausdrückliche Wunsch der Veranstalter, soll der Kinder- und Jugendschutz im partnerschaftlichen Miteinander gelingen.

Hinweis:

Alle Informationen sind auch auf der Internetseite www.imblick.info(Jugendschutz im Ehrenamt) abrufbar.


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Im Rahmen der gemeinsamen Aktion „Im Blick“ aller Jugendämter hat jetzt eine erste Infoveranstaltung zu den neuen Regeln zum Thema Jugendschutz für Vereine stattgefunden.