Veranstaltungen
StädteRegion Aachen. Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Wer aber trifft die Entscheidungen, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist? Antworten gibt die Veranstaltung der StädteRegion Aachen am Dienstag, dem 5. November 2013, zu den Themen Vorsorgevollmachten, Betreuungs- sowie Patientenverfügungen. Beginn ist um 17.00 Uhr im Mediensaal (Raum E 071/072), Zollernstraße 16, 52070 Aachen. Veranstalter sind die Aachener Betreuungsvereine in Kooperation mit der Betreuungsbehörde der StädteRegion Aachen. Referent ist Christoph Fritz, Mitarbeiter der Betreuungsbehörde.  

Im Zuge der demographischen Entwicklung erreichen Menschen heute erfreulicherweise immer öfter ein hohes Alter. Zunehmend mehr Seniorinnen und Senioren benötigen deshalb aber auch Unterstützung bei der Regelung alltäglicher Angelegenheiten mit rechtlichen Auswirkungen. Christoph Fritz wird insbesondere folgende Fragen beantworten:
•        Welche rechtliche Form ist geeignet, um für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen?
•        Worin unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht von der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung?
•        Welche Vor- und Nachteile haben die einzelnen rechtlichen Konstruktionen?
•        Welche Kosten fallen an und wer muss sie tragen?

Für die praktische Umsetzung liegt die Vorsorge-Mappe der Betreuungsbehörde zur Mitnahme bereit. Sie enthält alle wichtigen Hinweise und Vordrucke in schriftlicher Form. Darüber hinaus besteht Gelegenheit für individuelle Fragen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Einlass ist ab 16.00 Uhr. Die Zahl der Sitzplätze ist auf 70 begrenzt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Auskünfte zu dem Fragenkomplex geben die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde der StädteRegion: Astrid Alt (Tel. 5198–2350) und Gabriela Kowalczyk (Tel. 5198–5037).